Magistrat der Stadt Neckarsteinach
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In diesem Bereich haben wir für Sie alle relevanten Informationen zu den Themen Ausweis, Reisepass und Kinderreisepass aufgelistet und zusammengestellt.
Ab dem 16. Geburtstag besteht Personalausweispflicht. Dies gilt nicht, wenn Sie bereits einen Reisepass besitzen. Für Jugendliche unter 12 Jahren kann für Reisen ein Kinderreisepass oder ab Vollendung des 12. Lebensjahres ein Reisepass oder ein Personalausweis beantragt werden. Seit 1. November 2010 gibt es den neuen elektronischen Personalausweis im Scheckkartenformat.
Beachten Sie bitte die speziellen Anforderungen an die Passfotos. Die Regelungen sind in der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei ausführlich erläutert. Die Vorlage eines Lichtbildes in digitaler Form ist nicht möglich.
» Fotomustertafel für Lichtbilder
Die Gültigkeit des bisherigen Personalausweises kann nicht verlängert werden.
Vom Tag der Antragstellung dauert es etwa drei bis vier Wochen, bis der Personalausweis abgeholt werden kann. Wenn Sie Ihren Personalausweis nach dem 1. November 2010 beantragt haben, werden Sie von der Bundesdruckerei angeschrieben, sobald Ihr Ausweis zur Abholung bereit liegt. Da Sie diesen Brief bei der Abholung nicht benötigen, bringen Sie ihn bitte nicht mit, sondern verwahren ihn sicher zu Hause. Er enthält wichtige Daten zu PIN, PUK und Sperrkennwort.
Jugendliche, die mehr als drei Monate vor ihrem 16. Geburtstag einen Personalausweis beantragt haben, erhalten keinen PIN-Brief. Bitte beachten Sie auch die weiteren besonderen Regelungen, die für die Beantragung eines Personalausweises bei Jugendlichen gelten. Bei der Abholung ist der alte Personalausweis oder der vorläufige Personalausweis abzugeben.
Erfolgt die Vorsprache eines Jugendlichen ohne Kinderreisepass, ohne Kinderausweis oder mit Kinderausweis ohne Foto, so ist die Vorsprache einer erziehungsberechtigten Person erforderlich. Möchten Jugendliche vor ihrem 16. Geburtstag einen Personalausweis beantragen, so ist die Begleitung von mindestens einer erziehungsberechtigten Person notwendig.
Die Online-Ausweisfunktion kann erst ab 16 Jahren genutzt werden. Deshalb erhalten Jugendliche, die mehr als drei Monate vor ihrem 16. Geburtstag einen Personalausweis beantragt haben, keinen PIN-Brief und somit keine schriftliche Benachrichtigung, dass ihr Ausweis fertig ist. Jugendliche, die während der Gültigkeitsdauer ihres Ausweises 16 Jahre alt werden, können ab diesem Zeitpunkt die Online-Ausweisfunktionen und die persönliche PIN einschalten lassen.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Ausweis erst abholen können, nachdem Sie den PIN-Brief der Bundesdruckerei erhalten haben. Dieser PIN-Brief gilt also gleichzeitig als Benachrichtigung über die Fertigstellung Ihres Ausweises.
Dies gilt nicht für Jugendliche, die mehr als drei Monate vor ihrem 16. Geburtstag einen Personalausweis beantragt haben. Sie erhalten keinen PIN-Brief.
Der neue Personalausweis vereint die bisherige Ausweisfunktion mit einer modernen Speicherung der persönlichen Daten auf einem Speicherchip. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, freiwillig Ihre Fingerabdrücke auf dem Chip speichern zu lassen. Hierdurch wird die Fälschungssicherheit des Dokumentes erhöht. Sie können den neuen Personalausweis als elektronischen Identitätsnachweis nutzen und sich künftig bei Geschäften im Internet einfach und eindeutig ausweisen.
Die Vorteile auf einen Blick:
Bei der Beantragung des Personalausweises erhalten Sie umfangreiche Informationen zum neuen, elektronischen Ausweisdokument und zu seinen Funktionen.
Personalausweise im alten Format, deren Laufzeit über den 1. November 2010 hinaus geht, bleiben bis zum Ablaufdatum gültig.
Bei Verlust oder Diebstahl müssen Sie die Abschaltung der elektronischen Identifikationsfunktion (eID-Funktion) veranlassen.
Hierfür müssen Sie persönlich bei der Meldebehörde vorsprechen oder den Sperr-Notruf 0180/1333333 anrufen.
Vorsprache ist erforderlich bei Antragstellung. Die Abholung kann jedoch durch eine bevollmächtigte Person, die sich ausweisen kann, erfolgen. Bitte denken Sie daran, der bevollmächtigten Person die zur Abholung erforderlichen Erklärungen zur elektronischen Identifikationsfunktion (eID-Funktion) mit zu geben. Vollmacht
22,80 Euro für Personen unter 24 Jahren
28,80 Euro für Personen ab 24 Jahren
10 Euro für einen vorläufigen Personalausweis
Die Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates werden durch die jeweilige Anbieterin oder den jeweiligen Anbieter festgelegt.
Weitere Gebührenregelungen:
6 Euro für nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion
6 Euro für das Ändern der PIN (beispielsweise PIN vergessen)
6 Euro für das Entsperren der Online-Ausweisfunktion
Folgende Leistungen sind gebührenfrei:
Für Reisen in bestimmte Länder benötigen Sie einen Reisepass. Dieser wird für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein Reisepass beantragt werden. Der Reisepass enthält einen Chip auf dem neben dem Lichtbild auch die Fingerabdrücke gespeichert sind. Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst.
Beachten Sie bitte die speziellen Anforderungen an die Passfotos. Die Regelungen sind in der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei ausführlich erläutert. Die Vorlage eines Lichtbildes in digitaler Form ist nicht möglich.
» Fotomustertafel für Lichtbilder
Bitte beachten Sie, dass Kindereinträge im Pass der Eltern mit Ablauf des 25. Juni 2012 ihre Gültigkeit verlieren. Somit müssen ab dem 26. Juni 2012 alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Je nach Reiseziel kann für Kinder unter 12 Jahren ein Kinderreisepass, für Kinder ab Vollendung des 12. Lebensjahres ein Reisepass oder Personalausweis beantragt werden.
Ob Sie für Ihr Reiseziel einen Reisepass oder ein Visum benötigen, oder ob ein Personalausweis ausreicht, erfragen Sie bitte beim Auswärtigen Amt.
» Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes
Für Vielreisende gibt es einen Reisepass, der 48 Seiten umfasst. Im normalen Reisepass stehen Ihnen 27 Seiten, im Reisepass für Vielreisende 43 Seiten für Stempel zur Verfügung. Wenn Sie einen solchen Pass beantragen, wird jedoch eine um 22 Euro höhere Gebühr fällig.
Vom Tag der Antragstellung dauert es zur Zeit etwa drei bis vier Wochen, bis der Reisepass abgeholt werden kann. Bei der Abholung wird der bisherige Pass eingezogen oder ungültig entwertet und Ihnen wieder ausgehändigt.
Jugendliche unter 18 Jahren benötigen für die Beantragung eines Reisepasses das Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigen. Hierfür ist die Begleitung von mindestens einem Erziehungsberechtigten notwendig.
Daneben werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:
Die persönliche Vorsprache ist bei der Antragstellung erforderlich.
Wenn Sie für Ihr Kind einen Reisepass beantragen, ist es zwingend erforderlich, dass Ihr Kind Sie begleitet.
Die Abholung des Ausweises kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Dann sind zusätzlich eine Vollmacht sowie der Personalauweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen.
37,50 Euro für Personen unter 24 Jahren
60 Euro für Personen ab 24 Jahren
26 Euro für einen vorläufigen Reisepass
zuzüglich 32 Euro für einen Expresspass
zuzüglich 22 Euro für einen 48-Seitenpass
Sie benötigen ein Reisedokument für Ihr Kind? Dann können Sie für Kinder unter 12 Jahren einen Kinderreisepass beantragen. Er gilt sechs Jahre, maximal aber mit einer Gültigkeit bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Ab dem 12. Lebensjahr ist dann nur noch die Beantragung eines Reisepasses oder eines Personalausweises möglich.
Beachten Sie bitte die speziellen Anforderungen an die Passfotos. Die Regelungen sind in der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei ausführlich erläutert. Die Vorlage eines Lichtbildes in digitaler Form ist nicht möglich.
» Fotomustertafel für Lichtbilder
Hinweise zu Kinderreisepässen, die vor dem 1. November 2007 ausgestellt wurden:
Wenn Ihr Kind nur einen vorläufigen Reisepass besitzt, benötigen Sie seit dem 1. Mai 2006 für Reisen in die USA zusätzlich ein Visum. Das Visum können Sie bei der US-Botschaft oder dem amerikanischen Generalkonsulat beantragen. Eine Einreise in die USA ohne Visum ist nur mit einem Reisepass möglich, der mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein muss.
Bitte beachten Sie, dass der Kinderreisepass nicht von allen Staaten anerkannt wird. Vergewissern Sie sich vor Antritt der Reise, ob der Staat, in den Sie einreisen möchten, die Kinderreisepässe akzeptiert.
» Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes
Wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen vorlegen können, wird der Kinderreisepass direkt ausgestellt.
Die Vorsprache der Erziehungsberechtigten ist erforderlich. Ein Erziehungsberechtigter kann sich mit Vollmacht und Personalausweis vertreten lassen.
Die Vorsprache des Kindes ist bei Beantragung des Passes sowie bei einer Aktualisierung von Größe und Augenfarbe zwingend erforderlich.
13 Euro für Neuausstellungen
6 Euro für Änderungen
Kindereinträge im Pass der Eltern verlieren am 26. Juni 2012 ihre Gültigkeit. Noch bestehende Kindereinträge werden mit Ablauf des 25. Juni 2012 ungültig und berechtigen Kinder nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab dem 26. Juni 2012 alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Je nach Reiseziel kann für Kinder unter 12 Jahren ein Kinderreisepass, für Kinder ab Vollendung des 12. Lebensjahres ein Reisepass oder Personalausweis beantragt werden. Für die Eltern als Passinhaberin und Passinhaber bleibt das Dokument jedoch gültig. Die Streichung des Kindereintrages ist nicht erforderlich.