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Produkt- und Stoffzulassung

Zum Schutz von Mensch und Natur ist der Umgang mit bestimmten Stoffen und der Vertrieb bestimmter Waren reguliert. Das gilt insbesondere für Arzneimittel, Wirkstoffe oder besonders gefährliche Stoffe, wie beispielsweise radioaktives Material. Die notwendigen Informationen finden Sie hier.
Zugehörige Leistungen
  • Abfall: Verpackungen - Rücknahme und Entsorgungspflicht; Vollständigkeitserklärung abgeben

    Wenn Sie als Hersteller, Importeur oder Händler, auch als Versand- oder Internethändler, mit Ware befüllte Verpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen,...Mehr erfahren
  • Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Genehmigung im Rahmen von Repowering einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien

    Wenn Sie beabsichtigen, an einer genehmigungsbedürftigen Anlage, mit der Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt wird, wesentliche Änderungen vorzunehmen, müssen Sie hierfür bei der zuständigen Behörde eine Genehmigung beantragen.Mehr erfahren
  • Antrag nach § 22 Absatz 2 Pflanzenschutzgesetz

    Sie möchten in Ihrem Betrieb ein Pflanzenschutzmittel einsetzen, das für die Anwendung in dieser Kultur nicht zugelassen ist. Dann benötigen Sie eine betriebliche Einzelfallgenehmigung, die beim amtlichen Pflanzenschutzdienst zu beantragen ist.Mehr erfahren
  • Betrieb einer Röntgeneinrichtung oder wesentliche Änderung des Betriebs Erteilung zur Teleradiologie

    Sie möchten eine teleradiologische Röntgeneinrichtung betreiben oder diese wesentlich ändern? Dann müssen Sie vorher eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen.Mehr erfahren
  • Betrieb einer Röntgeneinrichtung oder wesentliche Änderung des Betriebs Genehmigung

    Wenn Sie eine technische Röntgeneinrichtung betreiben oder diese wesentlich ändern möchten, müssen Sie vorher eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde für Strahlenschutz beantragen.Mehr erfahren
  • EG-Baumusterprüfung von zivilen Explosivstoffen gemäß EG-Richtlinie 93/15/EWG sowie von pyrotechnischen Gegenständen nach EG-Richtlinie 2007/23/EG

    Sprengstoffe, Gegenstände mit Explosivstoff und pyrotechnische Gegenstände dürfen in Europa nur auf den Markt gebracht werden, wenn die EG-Baumusterprüfung durchgeführt und ein...Mehr erfahren
  • Einzelhandel mit explosionsgefährlichen Stoffen, Anzeige

    Für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen benötigt ein Unternehmer eine Erlaubnis. Mit dieser erhält das Unternehmen das Recht mit bestimmten explosionsgefährlichen...Mehr erfahren
  • Erstmalig genehmigungsbedürftige Anlage aufgrund von Gesetzesänderung anzeigen

    Wenn Sie eine jetzt genehmigungsbedürftige Anlage errichten oder errichtet haben und betreiben und diese Anlage bisher nicht genehmigungsbedürftig war, müssen Sie diese der zuständigen Behörde innerhalb von drei Monaten nach der Gesetzesänderung anzeigen.Mehr erfahren
  • Explosionsgeschützte Geräte Zertifizierung

    Für Produkte in explosionsgefährdeten Bereichen sind grundsätzlich Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen.Mehr erfahren
  • Forstliches Vermehrungsgut zulassen

    Wenn Sie forstliches Vermehrungsgut wie Saatgut in Verkehr bringen möchten, müssen Sie vorher das Ausgangsmaterial zu dessen Erzeugung, bspw. Erntebestände, zulassen.Mehr erfahren
  • Genehmigung für störfallrelevante Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

    Sie beabsichtigen, an einer genehmigungsbedürftigen Anlage eine störfallrelevante Änderungen vorzunehmen? Dann müssen Sie hierfür zuvor bei der zuständigen Behörde eine Genehmigung beantragen.Mehr erfahren
  • Genehmigung für wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

    Wenn Sie beabsichtigen, an einer genehmigungsbedürftigen Anlage wesentliche Änderungen vorzunehmen, müssen Sie hierfür bei der zuständigen Behörde eine Genehmigung beantragen.Mehr erfahren
  • Herstellung von oder Handel mit Branntwein, Anmeldung

    Wer einen Betrieb, der die Herstellung oder die Reinigung von Branntwein oder den Handel mit Branntwein zum Gegenstand hat, eröffnet oder übenimmt, hat sich schriftlich beim...Mehr erfahren
  • Herstellung von oder Handel mit Branntwein, Anzeige

    Wer Brenn- oder Wiengeräte oder sonstige zur Herstellung oder Reinigung von Branntwein geeignete Geräte an einen anderen abgibt, hat dies schriftlich beim zuständigen Hauptzollam...Mehr erfahren
  • Humanarzneimittel, Herstellung

    Die Herstellung von Humanarzneimitteln wird in Hessen zentral vom Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) überwacht. Rechtsgrundlage ist insbesondere das...Mehr erfahren
  • Lagergruppenzuordnung von Explosivstoffen und Gegenständen mit Explosivstoff (schließt pyrotechnische Gegenstände mit ein)

    Es wird das Verhalten des Explosivstoffes oder Gegenstandes mit Explosivstoff in seiner spezifischen Verpackung unter den Randbedingungen der Lagerung bewertet und einer...Mehr erfahren
  • Medizinprodukte

    Der Zweck eines Medizinproduktes ist u. a. die Untersuchung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen. Die Bandbreite der Medizinprodukte ist dabei riesig.Mehr erfahren
  • Störfallrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb oder die Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

    Wenn Sie an einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs ist, eine störfallrelevante Errichtung und den Betrieb oder eine störfallrelevante Änderung der Anlage planen, benötigen Sie eventuell eine Genehmigung.Mehr erfahren
  • Störfallrelevante Errichtung und den Betrieb oder eine störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen

    Wenn Sie eine störfallrelevante Errichtung und den Betrieb einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage oder eine störfallrelevante Änderung einer nichtgenehmigungsbedürftigen Anlage planen, müssen Sie dies anzeigen.Mehr erfahren
  • Tierarzneimittel

    Das Arzneimittelgesetz enthält die wichtigsten Bestimmungen zur Herstellung, zur Zulassung, zur Abgabe, zur Anwendung oder auch zur Einfuhr von Arzneimitteln und somit auch für...Mehr erfahren
  • Überwachung von Qualitätssicherungssystemen bei Herstellern von Explosivstoffen nach EG-Richtlinie 93/15/EWG und von pyrotechnischen Gegenständen nach EG-Richtlinie 2007/23/EG

    Sprengstoffe, Gegenstände mit Explosivstoff und pyrotechnische Gegenstände dürfen in Europa nur auf den Markt gebracht werden, wenn die EG-Baumusterprüfung durchgeführt wurde und...Mehr erfahren
  • Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen nach § 14 SprengG anzeigen

    Wenn Sie gewerblich mit explosionsgefährlichen Stoffen, z. B. Sprengstoffen, Schwarz- oder Nitrozellulosepulver oder pyrotechni-schen Gegenständen umgehen oder mit diesen handeln wollen, haben Sie gewisse Anzeigepflichten gegenüber der zuständigen Behörde.Mehr erfahren
  • Vergabe einer Identifikationsnummer zum Nachweis der Anzeige der erstmaligen Verwendung eines Explosivstoffs im Geltungsbereich des SprengG

    Vor der erstmaligen Verwendung eines zivilen Explosivstoffes oder pyrotechnischen Gegenstandes muss dieser der BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung angezeigt...Mehr erfahren
  • Verkauf von Kleinfeuerwerk und Kleinstfeuerwerk (pyrotechnische Gegenstände der Kategorien 1 und 2), Anzeige

    Der beabsichtigte Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien 1 und 2 ist dem zuständigen Regierungspräsidium mindestens 14 Tage vor Aufnahme der Tätigkeit...Mehr erfahren
  • Weinbrand - Erteilung einer Prüfnummer

    Deutscher Weinbrand darf nur mit einer amtlichen Prüfnummer in den Verkehr gebracht werden, das Gleiche gilt für Brandy (§2 Alkoholhaltige Getränke-Verordnung AGeV).Die...Mehr erfahren
  • Zulassungen und Ausnahmen für Sprengzubehör

    Sprengzubehör wie Zündmaschinen und Zündleitungen unterliegen nur nationalen Regelungen und können nach Prüfung zugelassen werden oder es kann eine Ausnahme für einen beschränkte...Mehr erfahren
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