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Erbschaft, Nachlass und Testament

Wer sein Erbe zu Lebzeiten regelt, erspart seinen Angehörigen im Todesfall eine Vielzahl an Fragen und erleichtert ihnen die Formalitäten in schwierigen Stunden. In diesem Bereich finden Sie Informationen und Behördenkontakte zu den Themen Erbe, Testament und Nachlass.
Zugehörige Leistungen
  • Alleinerbschein aufgrund gesetzlicher Erbfolge beantragen

    Wenn Sie nach gesetzlicher Erbfolge Alleinerbin oder Alleinerbe sind, können Sie zum Nachweis Ihrer Erbenstellung einen Alleinerbschein beim Nachlassgericht beantragen.Mehr erfahren
  • Alleinerbschein beantragen

    Sie haben alleine geerbt. Im Geschäftsverkehr (z.B. mit Banken, Versicherungen oder Behörden) kann es notwendig werden, Ihre Erbenstellung nachzuweisen.Mehr erfahren
  • Alleinerbschein Einziehung

    Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die im Erbschein ausgewiesenene erbende Person nicht die wirkliche Erbin bzw. der wirkliche Erbe ist, kann der Erbschein wieder eingezogen werden.Mehr erfahren
  • Alleinerbschein Erteilung gegenständlich beschränkter Erbschein

    Wenn Sie Alleinerbin oder Alleinerbe sind, benötigen Sie häufig einen Erbschein als Nachweis für Ihr Erbrecht. Diesen können Sie auf den Nachlass in Deutschland beschränken lassen, wenn sich Nachlassgegenstände sowohl im Inland als auch im Ausland befinden.Mehr erfahren
  • Alleinerbschein Erteilung Verfügung von Todes wegen

    Wenn Sie Ihr Erbe angenommen haben, benötigen Sie häufig einen Nachweis für Ihre Erbenstellung. Sind Sie nach einem Testament oder Erbvertrag Alleinerbin oder Alleinerbe, können Sie einen Alleinerbschein beantragen.Mehr erfahren
  • Ausschlagung der Erbschaft Niederschrift

    Wenn Sie Erbe geworden sind, müssen Sie sich entscheiden, ob Sie die Erbschaft annehmen oder ausschlagen. Sie können die Ausschlagung der Erbschaft gegenüber dem Nachlassgericht erklären.Mehr erfahren
  • Besondere amtliche Verwahrung einer Verfügung von Todes wegen (z.B. Testament)

    Eine Verfügung von Todes wegen, zum Beispiel ein Testament, wird zu Lebzeiten beim Amtsgericht in die besondere amtliche Verwahrung gegeben. Die Verwahrdaten werden vom Amtsgericht oder Notariat elektronisch dem Zentralen Testamentsregister übermittelt und dort registriert.Mehr erfahren
  • Einen gegenständlich beschränkten gemeinschaftlichen Erbschein beantragen als Vor- bzw. Nacherbe

    Für mehrere Erben kann ein gemeinschaftlicher Erbschein erteilt werden. Jeder Miterbe kann einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen. Er weist aus, ob eine Vor- und Nacherbschaft besteht. Befinden sich Teile des Nachlasses im Ausland, kann er gegenständlich beschränkt werden.Mehr erfahren
  • Einen gegenständlich beschränkten gemeinschaftlichen Teilerbschein beantragen als Vor- bzw. Nacherbe

    Für mehrere Erben kann auch ein gemeinschaftlicher Teilerbschein erteilt werden, jeder Miterbe kann einen beantragen. Besteht eine Vor- und Nacherbschaft, weist der Erbschein das aus. Er kann gegenständlich beschränkt werden, wenn sich Teile des Nachlasses im Ausland befinden.Mehr erfahren
  • Einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen

    Vom Nachlassgericht kann für mehrere Erben ein so genannter gemeinschaftlicher Erbschein erteilt werden. Jeder Miterbe kann einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen.Mehr erfahren
  • Einen gemeinschaftlichen Erbschein nach der gesetzlichen Erbfolge beantragen

    Vom Nachlassgericht kann für mehrere Erben auch ein so genannter gemeinschaftlicher Erbschein erteilt werden. Jeder Miterbe kann einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen.Mehr erfahren
  • Einen gemeinschaftlichen Teilerbschein auf Grund gesetzlicher Erbfolge beantragen

    Vom Nachlassgericht kann für mehrere Erben auch ein so genannter gemeinschaftlicher Teilerbschein erteilt werden. Jeder Miterbe kann einen gemeinschaftlichen Teilerbschein beantragen.Mehr erfahren
  • Erbschaft

    Möchten Sie eine Erbschaft nicht annehmen, müssen Sie die Ausschlagung der Erbschaft gegenüber einem Notar/ einer Notarin erklären, beglaubigen lassen und dem Nachlassgericht vorlegen.Mehr erfahren
  • Erbvertrag

    Neben der Errichtung eines Testaments gibt es auch Fälle, in denen es besser ist, einen Erbvertrag zu schließen. Auch im Erbvertrag können Sie den Übergang Ihres Vermögens...Mehr erfahren
  • Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung für Erwerber infolge eines Erbfalls

    Wenn Sie Schusswaffen oder Munition erben und diese behalten möchten, müssen Sie eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragen.Mehr erfahren
  • Gemeinschaftlicher Erbschein Einziehung

    Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die im Erbschein ausgewiesenen Erben nicht die wirklichen Erben sind, kann der Erbschein wieder eingezogen werden.Mehr erfahren
  • Gemeinschaftlicher Erbschein Erteilung gegenständlich beschränkt

    Vom Nachlassgericht kann für mehrere Erben auch ein so genannter gemeinschaftlicher Erbschein erteilt werden. Jeder Miterbe kann einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen. Dieser kann gegenständlich beschränkt werden, wenn sich Teile des Nachlasses im Ausland befinden.Mehr erfahren
  • Gemeinschaftlicher Erbschein Erteilung Gemeinschaftlicher Mindestteilerbschein

    Vom Nachlassgericht kann für mehrere Erben auch ein so genannter gemeinschaftlicher Mindestteilerbschein erteilt werden. Jeder Miterbe kann einen gemeinschaftlichen Mindestteilerbschein beantragen.Mehr erfahren
  • Gemeinschaftlicher Erbschein Erteilung Gemeinschaftlicher Teilerbschein

    Vom Nachlassgericht kann für mehrere Erben auch ein so genannter gemeinschaftlicher Teilerbschein erteilt werden. Jeder Miterbe kann einen gemeinschaftlichen Teilerbschein beantragen.Mehr erfahren
  • Gemeinschaftlicher Erbschein Erteilung Teilerbschein Gegenständlich beschränkt

    Das Nachlassgericht kann für mehrere Erben auch einen so genannten gemeinschaftlichen Teilerbschein erteilen. Jeder Miterbe kann einen gemeinschaftlichen Teilerbschein beantragen. Dieser kann gegenständlich beschränkt werden, wenn sich Teile des Nachlasses im Ausland befinden.Mehr erfahren
  • Gemeinschaftlicher Erbschein Erteilung Teilerbschein Verfügung von Todes wegen

    Vom Nachlassgericht kann für mehrere testamentarische Erben auch ein so genannter gemeinschaftlicher Teilerbschein erteilt werden. Jeder Miterbe kann einen gemeinschaftlichen Teilerbschein beantragen.Mehr erfahren
  • Gemeinschaftlicher Erbschein Erteilung Teilerbschein Vor- bzw. Nacherbe

    Vom Nachlassgericht kann für mehrere Erben auch ein so genannter gemeinschaftlicher Teilerbschein erteilt werden. Jeder Miterbe kann einen gemeinschaftlichen Teilerbschein beantragen. Besteht eine Vor- und Nacherbschaft, weist dies der Erbschein aus.Mehr erfahren
  • Gemeinschaftlicher Erbschein Erteilung Verfügung von Todes wegen

    Vom Nachlassgericht kann für mehrere Erben auch ein so genannter gemeinschaftlicher Erbschein erteilt werden. Jeder testamentarische Miterbe kann einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen.Mehr erfahren
  • Gemeinschaftlicher Erbschein Erteilung Vor- bzw. Nacherbe

    Vom Nachlassgericht kann für mehrere Erben auch ein so genannter gemeinschaftlicher Erbschein erteilt werden. Jeder Miterbe kann einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen. Besteht eine Vor- und Nacherbschaft, weist dies der Erbschein aus.Mehr erfahren
  • Grabmale Genehmigung beantragen zur Montage

    Für das Aufstellen von Grabmalen oder anderen baulichen Anlagen bedarf es eine Genehmigung. Dies gilt ebenso im Falle von Veränderungen.Mehr erfahren
  • Nachlass

    Unter Nachlass versteht man alle Vermögensrechte und Verbindlichkeiten des Verstorbenen oder der Verstorbenen, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Erben oder die Erbin...Mehr erfahren
  • Nachlasspflegeschaft Anordnung

    Nicht selten verstirbt jemand, ohne ein Testament zu hinterlassen, oder ohne Angehörige, die bekannt wären. Besteht der Nachlass aus mehr Vermögen als Verbindlichkeiten, setzt das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger/eine Nachlasspflegerin ein.Mehr erfahren
  • Ortsgerichte

    Ortsgerichte geben Bürgern und Gerichten wichtige Hilfestellung und tragen dazu bei, Kosten zu sparen. Sie sind als Hilfsbehörden der Justiz Partner für viele persönliche...Mehr erfahren
  • Patientenverfügung

    Arzt/Ärztin und Patient/in wirken bei der Heilbehandlung zusammen: Die/Der Arzt/Ärztin stellt fest, was medizinisch indiziert ist, klärt die/den Patienten/in darüber auf und...Mehr erfahren
  • Rückgabe einer amtlich verwahrten Verfügung von Todes wegen (z.B. Testament) beantragen

    Sie möchten Ihre in besonderer amtlicher Verwahrung befindliche Verfügung von Todes wegen (zum Beispiel Testament) oder einen in amtlicher Verwahrung des Notars befindlichen Erbvertrag zurückhaben? Dann können Sie die Rückgabe bei der Verwahrstelle beantragen.Mehr erfahren
  • Vorsorgevollmacht

    Ein plötzlicher Unfall, ein Schlaganfall oder andere schwere Krankheiten können zu geistiger und körperlicher Gebrechlichkeit führen. Eine Vorsorge für solche Zeiten zu treffen,...Mehr erfahren
  • Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung im Zentralen Vorsorgeregister registrieren lassen

    Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht und/oder Betreuungsverfügung errichtet haben, sollten Sie diese im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen.Mehr erfahren
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