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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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Todesfall

Ein Todesfall bedeutet für Hinterbliebene nicht nur Trauer, sondern oft auch eine große organisatorische Herausforderung. Wer ist zu benachrichtigen? Wie plant man die Beerdigung? In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um die Bestattung und die notwendigen Formalitäten.
Zugehörige Leistungen
  • Anzeige eines Sterbefalls Entgegennahme

    Sie sind zur Anzeige des Todes eines Menschen beim Standesamt spätestens drei Werktage nach Eintritt des Todes verpflichtet.Mehr erfahren
  • Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalls beantragen

    Wenn Ihnen nach der Anzeige eines Sterbefalls aufgrund fehlender Daten noch keine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, können Sie sich die Anzeige des Todes bescheinigen lassen.Mehr erfahren
  • Bestattungskosten - Sozialhilfe

    In Deutschland besteht Bestattungspflicht. Bei einem Sterbefall sind die Angehörigen (in der gesetzlich geregelten Reihenfolge) des Verstorbenen verpflichtet, für die Bestattung...Mehr erfahren
  • Bestellung einer Praxisabwicklerin/eines Praxisabwicklers für die Praxis einer/eines verstorbenen oder ehemaligen Steuerberaterin/Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten

    Ist ein/e Steuerberater/in oder Steuerbevollmächtigte/r verstorben oder seine Bestellung erloschen, zurückgenommen oder widerrufen worden, kann die Steuerberaterkammer, deren...Mehr erfahren
  • Grabstätte Nutzungsrechte beantragen

    Sie möchten ein bestimmtes Grab vor Ihrem Tod reservieren? Hierfür können Sie ein Nutzungsrecht erwerben.Mehr erfahren
  • Grabstätte Nutzungsrechte übertragen

    Sie wollen Ihr Nutzungsrecht für eine Grabstätte auf eine andere Person übertragen? Informieren Sie sich hier.Mehr erfahren
  • Leichenpass

    Für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt.Auch für die Überführung einer Leiche von Hessen in andere Bundesländer ist ein Leichenpass...Mehr erfahren
  • Mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister beantragen

    Wenn Sie einen mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister benötigen, können Sie diesen beantragen.Mehr erfahren
  • Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde beantragen

    Wenn Sie im europäischen Ausland eine deutsche Sterbeurkunde vorlegen müssen, können Sie die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars beim Standesamt beantragen.Mehr erfahren
  • Monatliche Entschädigungszahlung der sozialen Entschädigung an hinterbliebene Eltern beantragen

    Eltern einer geschädigten Person, die an den Folgen einer Schädigung verstorben ist, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine monatliche Entschädigungszahlung. Näheres erfahen Sie hier.Mehr erfahren
  • Monatliche Entschädigungszahlung der sozialen Entschädigung an Waisen beantragen

    Waisen einer an den Folgen einer Schädigung verstorbenen Person können unter bestimmten Voraussetzungen eine monatliche Entschädigungszahlung erhalten. Näheres erfahren Sie hier.Mehr erfahren
  • Monatlichen Pflegeausgleich der sozialen Entschädigung für Witwen und Witwer bei langjähriger schädigungsbedingten Pflege des Geschädigten beantragen

    Witwen und Witwer, die die geschädigte Person langjährig gepflegt haben, können einen monatlichen Pflegeausgleich in Form einer finanziellen Unterstützung erhalten.Mehr erfahren
  • Sterbefall anzeigen

    Wenn jemand beispielsweise in Ihrer Familie verstorben ist, dann müssen Sie dies beim Standesamt anzeigen.Mehr erfahren
  • Sterbefall im Ausland Beurkundung

    Wenn Sie einen im Ausland eingetretenen Sterbefall in Deutschland nachbeurkunden lassen möchten, dann können Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.Mehr erfahren
  • Sterbefall im Ausland Beurkundung bei Sterbefällen auf Seeschiffen

    Wenn eine Person während einer Reise auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt, verstirbt, beurkundet das Standesamt I in Berlin den Sterbefall in seinem Sterberegister.Mehr erfahren
  • Sterbefall im Ausland Beurkundung von Deutschen ohne Inlandswohnsitz

    Verstirbt ein Deutscher oder eine Deutsche ohne festen Wohnsitz in Deutschland im Ausland, können Sie den Sterbefall nachträglich beim zuständigen deutschen Standesamt beurkunden lassen.Mehr erfahren
  • Sterbeurkunde Ausstellung

    Im Todesfall können Sie als Angehörige des Verstorbenen eine Sterbeurkunde beantragen.Mehr erfahren
  • Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall auf deutschen Seeschiffen

    Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für einen auf einem deutschen Seeschiff eingetretenen Sterbefall können Sie beim Standesamt I in Berlin beantragen.Mehr erfahren
  • Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall im Ausland

    Es ist möglich, dass Sie sich eine deutsche Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt ausstellen lassen.Mehr erfahren
  • Witwen- und Witwerrente für Hinterbliebene von gesetzlich Unfallversicherten Gewährung

    Sind gesetzlich Unfallversicherte im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit verstorben, so erhalten die hinterbliebenen Witwen oder Witwer eine Witwen- oder Witwerrente, solange sie nicht wieder geheiratet haben.Mehr erfahren
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