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Fischen und Jagen

Das Fischen und Jagen ist für viele Menschen weit mehr als ein reines Hobby. Die waidgerechte Hege des Wildes und der Fischbestände erfordert umfangreiche Kenntnisse und Fertigkeiten. Sie wollen den Jagdschein oder den Angelschein machen? In diesem Bereich finden Sie Informationen und Behördenkontakte für Prüfungen und Erlaubnisse, die Sie für das Jagen oder das Fischen benötigen.
Zugehörige Leistungen
  • Anzeige des Überlassens von Waffen oder Munition an Personen in Deutschland Entgegennahme

    Wenn Sie als Bürger erlaubnispflichtige Waffen und/oder Munition überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.Mehr erfahren
  • Befristeten und prüfungsfreien Fischereischein genehmigen oder verlängern lassen

    Wenn Sie im Inland keinen Wohnsitz haben oder dem diplomatischen Corps angehören, können Sie auch ohne Nachweis einer bestandenen Fischerprüfung einen Ausländerfischereischein beantragen oder verlängern lassen.Mehr erfahren
  • Einführung nicht heimischer und gebietsfremder Arten in der Aquakultur beantragen

    Wenn Sie eine Aquakultur betreiben und beabsichtigen nicht heimische Fischarten einzuführen oder gebietsfremde Arten umzusiedeln, müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Genehmigung stellen.Mehr erfahren
  • Erlaubnispflichtige Schusswaffe - Erwerb anzeigen

    Wenn Sie eine Waffenbesitzkarte haben und eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.Mehr erfahren
  • Erlaubnis zum Erwerb und Besitz sowie Führen von Waffen und Munition Erteilung bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Personen

    Wenn Sie eine Waffenbesitzkarte (WBK) oder einen Jagdschein haben und eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, müssen Sie dies beantragen.Mehr erfahren
  • Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen

    Wenn Sie als jagdliche Vereinigung eine Waffenbesitzkarte (WBK) haben und eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, müssen Sie dies beantragen.Mehr erfahren
  • Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung für Brauchtumsschützen und zur Brauchtumspflege

    Wenn Sie Waffen oder Munition als Brauchtumsschützen oder Brauchtumsschützinnen für die Brauchtumspflege benötigen, müssen Sie hierfür eine Erlaubnis beantragen.Mehr erfahren
  • Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung rote WBK für Waffen- oder Munitionssachverständige

    Wenn Sie als Sachverständige oder Sachverständiger für Waffen oder Munition diese besitzen oder erwerben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis hierfür.Mehr erfahren
  • Falknerjagdschein Änderung

    Die Änderung Ihres Namens sowie Ihres Hauptwohnsitzes müssen Sie in den Falknerjagdschein eintragen lassen.Mehr erfahren
  • Fangtätigkeiten einer Person im Aal-Register registrieren

    Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen möchten, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde als Person registrieren.Mehr erfahren
  • Fischereifahrzeug im Aal-Register registrieren

    Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei nutzen möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde registrieren lassen.Mehr erfahren
  • Fischereischein ausstellen oder verlängern lassen

    Wenn Sie in Hessen fischen/angeln möchten, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen. Diesen können Sie bei Ihrem zuständigen Gemeindevorstand beantragen.Mehr erfahren
  • Fischerprüfung abnehmen lassen

    Wenn Sie einen Fischereischein beantragen möchten, müssen Sie vorher eine Fischerprüfung ablegen und bestehen.Mehr erfahren
  • Genehmigung für Elektrofischerei beantragen

    Wenn Sie unter Anwendung elektrischen Stroms Fische fangen wollen, ist das grundsätzlich verboten. Für bestimmte Zwecke können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen, z.B. um wissenschaftliche Untersuchungen zu tätigen oder Laichfischfang zu betreiben.Mehr erfahren
  • Grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen

    Wenn Sie als einzelne Person Waffen und/oder Munition erwerben und besitzen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.Mehr erfahren
  • Jagdangelegenheiten

    Alle in Deutschland lebenden Wildtiere sind grundsätzlich herrenlos, d.h. sie gehören niemandem. Jedoch steht jedem Grundeigentümer grundsätzlich das sogenannte Jagdrecht an...Mehr erfahren
  • Jagdschein

    Um in Hessen die Jagd ausüben zu dürfen, muss man: Inhaber /in eines gültigen Jagdscheines sowie zur Ausübung der Jagd in einem Jagdbezirk berechtigt sein.Mit dem amtliche...Mehr erfahren
  • Jagdschein ändern lassen

    Die Änderung Ihres Namens sowie Ihres Hauptwohnsitzes müssen Sie in den Jagdschein eintragen lassen.Mehr erfahren
  • Jagdschein Ersatz

    Wenn Ihr Jagdschein abhanden gekommen ist, können Sie sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen.Mehr erfahren
  • Jagdschein - Jagdbezirk eintragen lassen

    Flächen, auf denen Ihnen die Jagdausübung zusteht, müssen Sie in den Jagdschein eintragen lassen. Bei Veränderungen sind die Eintragungen zu korrigieren.Mehr erfahren
  • Jagdschein Neuerteilung Jahresjagdschein

    Wenn die Gültigkeit Ihres Jagdscheins abläuft oder bereits abgelaufen ist und Sie weiter die Jagd ausüben möchten, müssen Sie diese verlängern lassen.Mehr erfahren
  • Jagdschein Neuerteilung Tagesjagdschein

    Wenn die Gültigkeit Ihres Jagdscheins abläuft oder bereits abgelaufen ist und Sie weiter die Jagd ausüben möchten, müssen Sie diese verlängern lassen.Mehr erfahren
  • Jagdschein - Tagesjagdschein erstmalig beantragen

    Wenn Sie die Jagd ausüben möchten, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen einen Tagesjagdschein von der zuständigen Behörde ausstellen lassen.Mehr erfahren
  • Jagdschein Wiedererteilung Jahresjagdschein

    Wenn Ihnen der Jagdschein von der ausstellenden Behörde entzogen wurde, können Sie ihn nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist erneut beantragen.Mehr erfahren
  • Jagdschein Wiedererteilung Tagesjagdschein

    Wenn Ihnen der Jagdschein von der ausstellenden Behörde entzogen wurde, können Sie ihn nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist erneut beantragen.Mehr erfahren
  • Jugendjagdschein Änderung

    Die Änderung Ihres Namens sowie Ihres Hauptwohnsitzes müssen Sie in den Jugendjagdschein eintragen lassen.Mehr erfahren
  • Jugendjagdschein Ersatz

    Wenn Ihr Jugendjagdschein abhanden gekommen ist, können Sie sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen.Mehr erfahren
  • Jugendjagdschein Erteilung Jahresjagdschein

    Wenn Sie als Jugendlicher die Jagd ausüben möchten, müssen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Jugendjagdschein mit sich führen und diesen auf Verlangen den Polizeibeamten sowie den Jagdschutzberechtigten vorzeigen.Mehr erfahren
  • Jugendjagdschein Erteilung Tagesjagdschein

    Wenn Sie als Jugendlicher die Jagd ausüben möchten, müssen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Jugendjagdschein mit sich führen und diesen auf Verlangen den Polizeibeamten sowie den Jagdschutzberechtigten vorzeigen.Mehr erfahren
  • Jugendjagdschein Neuerteilung Tagesjagdschein

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  • Jugendjagdschein Wiedererteilung Jahresjagdschein

    Wenn Ihnen der Jugendjagdschein von der ausstellenden Behörde entzogen wurde, können Sie ihn nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist erneut beantragen.Mehr erfahren
  • Jugendjagdschein Wiedererteilung Tagesjagdschein

    Wenn Ihnen der Jugendjagdschein von der ausstellenden Behörde entzogen wurde, können Sie ihn nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist erneut beantragen.Mehr erfahren
  • Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssammler beantragen

    Wenn Sie Waffen und/oder Munition sammeln wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.Mehr erfahren
  • Unbrauchbar gemachte oder zerstörte Waffe anzeigen

    Wenn Sie Ihre Waffen unbrauchbar haben machen lassen, müssen Sie dies unverzüglich anzeigen.Mehr erfahren
  • Waffenbesitzkarte

    Wenn Sie sich eine Waffe zulegen wollen, benötigen Sie dazu eine Waffenbesitzkarte. Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss gesondert eingetragen sein. Die Waffenbesitzkarte...Mehr erfahren
  • Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen

    Wenn Sie als jagdliche Vereinigung Waffen und/oder Munition erwerben und besitzen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.Mehr erfahren
  • Waffenbesitzkarte für schießsportlichen Verein beantragen

    Wenn Sie als schießsportlicher Verein Waffen und/oder Munition erwerben und besitzen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.Mehr erfahren
  • Waffenbesitzkarte für Sportschützen (gelbe WBK)

    Mit einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen können Sie bestimmte Schusswaffen erwerben.Mehr erfahren
  • Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden - Verlust anzeigen

    Wenn Sie eine Waffe, Munition oder eine waffenrechtliche Erlaubnis, wie Waffenbesitzkarte oder Mitnahmeerlaubnis verloren haben, dann müssen Sie dies anzeigen.Mehr erfahren
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