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Einkommensteuer und Kirchensteuer

Wer zahlt Einkommenssteuer? Arbeitgeber führen die Einkommensteuer für ihre Angestellten direkt ans Finanzamt ab. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Kirchensteuer ist eine Steuer, die Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern erheben. Hier dient wiederum die Einkommensteuer als Bemessungsgrundlage.
Zugehörige Leistungen
  • Änderung des Kirchensteuerabzugs bei Kirchenaustritt

    Durch den Kirchenaustritt entfällt die Verpflichtung zur Zahlung der Kirchensteuer. Das Verfahren hierfür ist weitgehend automatisiert.Mehr erfahren
  • Änderung des Kirchensteuerabzugs bei Kircheneintritt

    Wenn Sie in eine Kirche eintreten oder wiedereintreten, sind Sie verpflichtet, Kirchensteuer zu zahlen. Das Verfahren hierfür ist weitgehend automatisiert.Mehr erfahren
  • Arbeitslohn aus einem weiteren Arbeitsverhältnis mit Steuerklasse VI besteuern

    Die Arbeitslöhne aus allen weiteren Beschäftigungsverhältnissen werden nach der Steuerklasse VI besteuert.Mehr erfahren
  • Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug Ausstellung als Ersatzbescheinigung

    Finanzamt kann Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug ausstellen, wenn Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) nicht möglich ist.Mehr erfahren
  • Dauerndes Getrenntleben von Eheleuten sowie von Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern führt zur Änderung der Steuerklasse

    Sie leben als Teil einer Ehe oder Lebenspartnerschaft dauernd getrennt? Dann sind ab dem Jahr nach der Trennung nicht mehr die ehegattenbezogenen Steuerklassenkombinationen möglich.Mehr erfahren
  • Einkommensteuer

    Hier erhalten Sie Informationen über die Einkommenssteuer.Mehr erfahren
  • Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung bei Heirat

    Wenn Sie die bei Heirat automatisch erteilte Steuerklassenkombination IV/IV nicht beibehalten möchten, können Sie und Ihr Ehegatte bei Ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Steuerklassenänderung stellen.Mehr erfahren
  • Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung der Steuerklasse bei Wiederaufnahme der ehelichen / lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft

    Wenn Sie von Ihrem Ehegatten/Lebenspartnerin bzw. Lebenspartner nicht mehr dauernd getrennt leben, steht Ihnen wieder die Steuerklassenkombination III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor zu.Mehr erfahren
  • Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung der Steuerklasse von Alleinerziehenden

    Als alleinerziehende Person mit mindestens einem Kind im Haushalt, das Anspruch auf Kinderfreibetrag oder Kindergeld hat, können Sie die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende und damit die Steuerklasse 2 beantragen.Mehr erfahren
  • Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung für weitere Dienstverhältnisse nebeneinander bei mehreren Arbeitgebern

    Wenn Sie nebeneinander bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt sind, können Sie selbst festlegen, welcher Arbeitgeber die familiengerechten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale abrufen soll.Mehr erfahren
  • Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung von Adress- und Personendaten

    Wenn sich Ihre Adress- oder Personendaten ändern, müssen Sie die geänderten Daten mitteilen.Mehr erfahren
  • Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Einsicht gewähren

    Die für den Lohnsteuerabzug verwendeten elektronischen Lohnsteuermerkmale können Sie Ihrer Lohnabrechnung entnehmen und auf verschiedenen Wegen einsehen.Mehr erfahren
  • Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELSTAM)

    Wenn sich bei Ihnen Änderungen Ihrer ELStAM ergeben, dann müssen Sie dies zeitnah der zuständigen Behörde mitteilen. Dazu erhalten Sie hier Informationen.Mehr erfahren
  • Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Sperrung

    Sie können durch Mitteilung an Ihr Finanzamt die Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklasse, Kinderfreibeträge) sperren lassen. Ihr Beschäftigungsbetrieb wird Ihren Arbeitslohn dann nach Steuerklasse VI besteuern.Mehr erfahren
  • Kapitalertragsteuer Befreiung

    Hier erfahren Sie, wie Sie einen Kapitalertragsteuerabzug vermeiden können.Mehr erfahren
  • Kirchensteuer Festsetzung

    KirchensteuerpflichtAngehörige von Religionsgemeinschaften mit dem Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts unterliegen grundsätzlich der Kirchensteuerpflicht nach dem...Mehr erfahren
  • Lohnsteuerklassen-Wechsel während der Ehe oder Lebenspartnerschaft

    Als Ehepartnerin und -partner sowie als Lebenspartnerin und -partner stehen Ihnen drei mögliche Steuerklassenkombinationen zur Verfügung. Aus diesen können Sie frei wählen.Mehr erfahren
  • Nach Tod der Ehepartnerin, des Ehepartners, der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners ändert sich langfristig die Steuerklasse; kurzfristig kann die Steuerklasse III beibehalten werden

    Wenn Ihre Ehepartnerin, Ihr Ehepartner, Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner verstirbt, werden Sie im Jahr des Todes und im darauffolgenden Jahr in die Steuerklasse III eingereiht.Mehr erfahren
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