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Adoption und Pflegekinder

Aus unterschiedlichen Gründen sind die leiblichen Eltern manchmal nicht imstande für ihre Kinder zu sorgen. In solchen Situationen können diese Kinder dauerhaft oder vorübergehend von anderen Familien aufgenommen werden. Wie verläuft eine Adoption oder wer berät Sie, wenn Sie ein Pflegekind aufnehmen möchten?
Zugehörige Leistungen
  • Adoption (Adoptionsvermittlung)

    Vor Vermittlung eines Kindes werden die Adoptionsbewerber auf das Leben mit einem fremden Kind vorbereitet. Die Vorbereitung beinhaltet eine Eignungsüberprüfung durch die...Mehr erfahren
  • Adoption eines ausländischen Kindes Beschluss der Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption

    Eine im Ausland vorgenommene sogenannte schwache Adoption eines Kindes kann durch Beschluss des Familiengerichts in eine sogenannte starke Adoption umgewandelt werden.Mehr erfahren
  • Adoption eines ausländischen Kindes - Beurkundung beantragen

    Möchten Sie ein Kind aus dem Ausland adoptieren? Dann sollten Sie im Vorfeld die Anerkennung einer solchen Adoption im Inland klären. Nach der Auslandsadoption bleibt die...Mehr erfahren
  • Adoption eines deutschen Kindes - Beurkundung von Amts wegen

    Die Annahme als Kind (Adoption) wird auf Antrag des Annehmenden vom Familiengericht ausgesprochen.Mehr erfahren
  • Allgemeine Vollzeitpflege Begleitung

    Sie sind Pflegeperson eines Kindes in Vollzeitpflege? Dann erhalten Sie fachliche Unterstützung und Beratung durch den Pflegekinderdienst.Mehr erfahren
  • Annahme eines Volljährigen Aussprache

    Wenn Sie einen volljährigen Menschen adoptieren möchten, können Sie und die bzw. der Anzunehmende dies beim Amtsgericht - Familiengericht – beantragen.Mehr erfahren
  • Befristete Vollzeitpflege Begleitung

    Sie sind Pflegeperson eines Kindes in Vollzeitpflege? Dann erhalten Sie fachliche Unterstützung und Beratung durch den Pflegekinderdienst.Mehr erfahren
  • Begleitung des Kindes auf der Suche nach der Herkunft Begleitung

    Sie sind adoptiert und suchen Ihre Herkunftsfamilie? Dann können Sie sich beim örtlichen Jugendamt oder der Adoptionsvermittlungsstelle beraten lassen. Auch Mitglieder der Herkunftsfamilie bekommen Unterstützung bei der Suche nach dem Verbleib eines adoptierten Kindes.Mehr erfahren
  • Beitragsübernahme der Unfallversicherung von Pflegepersonen Übernahme

    Die Leistungen in der Vollzeitpflege umfassen auch die Erstattung nachgewiesener angemessener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.Mehr erfahren
  • Beratung und Unterstützung von Pflegepersonen

    Kinder und Jugendliche in Vollzeitpflege bringen besondere Bedarfe mit. Pflegepersonen haben daher vor der Aufnahme des Kindes oder Jugendlichen und während der Dauer des Pflegeverhältnisses Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch den Pflegefachdienst des Jugendamts.Mehr erfahren
  • Bezuschussung Altersabsicherung von Pflegepersonen Versorgung

    Pflegepersonen können einen Zuschuss zu ihrer Altersvorsorge erhaltenMehr erfahren
  • Eignungsprüfung für interessierte Pflegeeltern

    Sie möchten ein Pflegekind bei sich aufnehmen? Dann müssen Sie sich zunächst als Pflegeeltern qualifizieren.Mehr erfahren
  • Einmalige Leistung bei Aufnahme eines Pflegekindes Begleitung

    Bei Aufnahme eines Pflegekindes werden einmalige pauschale Beihilfen bewilligt und mit dem ersten Pflegegeld überwiesen.Mehr erfahren
  • Erklärung der Adoptionsbewerber, dass sie bereit sind, dass ihnen vorgeschlagene Kind anzunehmen

    Wenn Sie ein Ihnen zur internationalen Adoption vorgeschlagenes Kind annehmen wollen, müssen Sie dies öffentlich beurkunden lassen. Damit verpflichten Sie sich, öffentliche Mittel zu erstatten, die für den Lebensunterhalt des Kindes in den ersten sechs Jahren aufgewandt werden.Mehr erfahren
  • Erklärung, durch die der Vater auf die Übertragung der Sorge verzichtet Beurkundung

    Wenn Sie Ihr Kind zur Adoption freigeben möchten und mit der Mutter nicht verheiratet sind, können Sie bereits vor Geburt des Kindes in die Adoption einwilligen. Dafür müssen Sie Ihren Verzicht auf die Übertragung der Sorge beurkunden lassen.Mehr erfahren
  • Feststellung der allgemeinen Eignung von Adoptionsbewerber/Adoptionsbewerberinnen für eine internationale Adoption

    Sie möchten ein Kind aus dem Ausland adoptieren? Dann müssen Sie sich zunächst als Adoptiveltern qualifizieren.Mehr erfahren
  • Feststellung der Eignung von Adoptionsbewerber/Adoptionsbewerberinnen für eine Inlandsadoption

    Sie möchten ein Kind aus dem Inland adoptieren? Dann müssen Sie sich zunächst als Adoptionseltern qualifizieren.Mehr erfahren
  • Feststellung der länderspezifischen Eignung von Adoptionsbewerber/Adoptionsbewerberinnen für eine internationale Adoption

    Sie möchten ein Kind aus dem Ausland adoptieren? Dann müssen Sie sich neben der allgemeinen Eignungsprüfung auch länderspezifisch für das jeweilige Land als Adoptionseltern qualifizieren.Mehr erfahren
  • Fortführung der Unterbringung / Hilfe für junge Volljährige Begleitung

    Wenn es für ihre Entwicklung wichtig ist, können, junge Volljährige auch nach ihrem 18. Geburtstag Hilfen zur Erziehung erhalten und in Vollzeitpflege untergebracht werden.Mehr erfahren
  • Fremdkindadoption eines Kindes in Deutschland - Inlandsadoption Begleitung

    Sie wollen ein Kind adoptieren? Die Adoptionsvermittlungsstelle berät Sie und begleitet Sie bei den weiteren Schritten. Hier erfahren Sie mehr über den Prozess.Mehr erfahren
  • Gebührenerhebung bei einer internationalen Adoption Erhebung

    Was für Gebühren gibt es im Rahmen einer Adoption eines Kindes aus dem Ausland?Mehr erfahren
  • Heilpädagogische Vollzeitpflege gewähren Begleitung

    Kinder und Jugendliche in heilpädagogischer Vollzeitpflege bringen besondere Bedarfe mit. Dies erfordert eine enge und intensive Beratung der Beteiligten im Pflegeverhältnis. Der Kinderpflegedienst unterstützt und begleitet Pflegepersonen und -kinder mit umfangreichen Angeboten.Mehr erfahren
  • Internationale Adoption eines Kindes Beschluss der Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption Begleitung

    Eine schwache Adoption kann durch Beschluss des Familiengerichts in eine starke Adoption umgewandelt werden.Mehr erfahren
  • Leistungen der Krankenhilfe - Übernahme von Beiträgen für eine freiwillige Krankenversicherung Versorgung

    Wenn für ein Pflegekind eine Familienversicherung nicht möglich ist und auch keine Pflichtversicherung besteht, kann das Jugendamt angemessene Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen.Mehr erfahren
  • Leistungen der Krankenhilfe - Zuzahlungen und Eigenanteile Versorgung

    Wenn der Krankenversicherungsschutz eines Pflegekindes für notwendige Maßnahmen nicht ausreicht, kann das Jugendamt unter Umständen erforderliche Zuzahlungen oder Eigenanteile übernehmen. In der Regel sind solche Kosten aber schon mit den monatlichen Pauschalbeträgen abgegolten.Mehr erfahren
  • Monatliche Pauschalbeträge für laufende Leistungen zum Unterhalt der in Pflegefamilien untergebrachten Minderjährigen und jungen Volljährigen Feststellung

    Bei Leistungen der Vollzeitpflege wird der notwendige Unterhalt des Minderjährigen und jungen Volljährigen durch laufende Leistungen sichergestellt. Der notwendige Unterhalt umfasst die Kosten für den Sachaufwand und für die Pflege und Erziehung.Mehr erfahren
  • Nachbetreuung nach Beendigung der Vollzeitpflege Begleitung

    Wenn eine Vollzeitpflege endet, kann das Pflegekind als junger Volljähriger noch weiter begleitet werden.Mehr erfahren
  • Sorgeregister Ausstellung

    Sie brauchen eine Auskunft aus dem Sorgeregister? Hier erfahren Sie mehr.Mehr erfahren
  • Sorgeregister Ausstellung Negativbescheinigung

    Sie haben das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind und brauchen eine Bescheinigung (Negativbescheinigung) darüber? Hier erfahren Sie mehr.Mehr erfahren
  • Stiefkindadoption eines Kindes in Deutschland, Inlandsadoption Begleitung

    Sie wollen ihr Stiefkind adoptieren? Die Adoptionsstelle berät und begleitet Sie bei den weiteren Schritten. Hier erfahren Sie mehr über den Prozess.Mehr erfahren
  • Verbleiben eines Kindes bei Pflegeperson Anordnung

    Sind Sie Pflegeeltern für ein Pflegekind, haben Sie das Recht, beim Familiengericht einen Antrag auf Verbleib des Pflegekindes in der Pflegefamilie zu stellen, wenn die leiblichen Eltern das Kind von dort wegnehmen wollen.Mehr erfahren
  • Verbleiben eines Kindes bei Pflegeperson Begleitung

    Der Pflegekinderdienst kann die Pflegeeltern unterstützen, wenn ein Kind dauerhaft in der Pflegefamilie leben soll, weil sich die Bedingungen in der Ursprungsfamilie langfristig nicht verbessern.Mehr erfahren
  • Verfahren zur Annahme als Kind Beratung und Belehrung

    Wenn Eltern ihr Kind zur Adoption freigeben wollen, bedarf es der Einwilligung beider Eltern. In Ausnahmefällen kann das Familiengericht die Einwilligung eines Elternteils ersetzen. Das zuständige Jugendamt ist verpflichtet, die Eltern zu dem Verfahren zu beraten und belehren.Mehr erfahren
  • Verlängerung der § 2d AdVermiG-Bescheinigung bei einer internationalen Adoption Bescheinigung

    Die Bescheinigung über ein vermitteltes internationales Adoptionsverfahren kann auf Antrag um 1 Jahr verlängert werden.Mehr erfahren
  • Vermittlungsakten Einsicht gewähren

    Als adoptierte Person können Sie Einsicht in Ihre Vermittlungsakte nehmen, um Auskunft über Ihre Herkunft und Lebensgeschichte zu erhalten. Dies gilt nur, wenn nicht Interessen anderer Betroffener, vor allem der leiblichen Eltern, entgegenstehen und überwiegen.Mehr erfahren
  • Verwandtenadoption eines Kindes in Deutschland (Inlandsadoption) Begleitung

    Sie wollen ein verwandtes Kind adoptieren? Die Adoptionsstelle berät und begleitet Sie bei den weiteren Schritten. Hier erfahren Sie mehr über den Prozess.Mehr erfahren
  • Vollzeitpflege für ältere Kinder und Jugendliche gewähren Begleitung

    Ältere Kinder und Jugendliche in Vollzeitpflege bringen besondere Bedarfe mit. Dies erfordert eine enge und intensive Beratung der Beteiligten im Pflegeverhältnis. Der Kinderpflegedienst unterstützt und begleitet Pflegepersonen und -kinder mit umfangreichen Angeboten.Mehr erfahren
  • Widerrufserklärung der Einwilligung des Kindes in die Annahme als Kind - Begleitung

    Kinder über 14 Jahre können durch den Widerruf ihrer Einwilligung in die Adoption ihre Adoption verhindern, solange über die Adoption noch nicht durch ein Gericht entschieden wurde. Dieser Widerruf muss öffentlich beurkundet werden.Mehr erfahren
  • Widerrufserklärung der Einwilligung zur Adoption für Kinder über 14 Jahre

    Wenn Sie in Ihre Adoption oder Ihre Stiefkind-Adoption vor dem Familiengericht bereits eingewilligt haben, diese noch nicht schlussendlich ausgesprochen ist, können Sie Ihre Einwilligung widerrufen. Dafür bedarf es einer öffentlichen Beurkundung.Mehr erfahren
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