Einsicht in das Stiftungsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
In das Stiftungsverzeichnis sind eingetragen:
- der Name der Stiftung,
- die Rechtsnatur der Stiftung,
- der Sitz der Stiftung,
- der Zweck der Stiftung,
- die Anschrift der Stiftung,
- die vertretungsberechtigten Organe und Personen sowie die Art ihrer Vertretungsberechtigung,
- das Datum der Anerkennung,
- die zuständige Aufsichtsbehörde.
Teaser
Die Regierungspräsidien und die Stadt Frankfurt am Main führen ein zentrales elektronisches Informationssystem über Stiftungsinformationen für rechtsfähige Stiftungen.
An wen muss ich mich wenden?
Das Stiftungsverzeichnis wird von den Regierungspräsidien, für Stiftungen mit Sitz in Frankfurt von der Stadt Frankfurt am Main geführt.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Einsicht in das Stiftungsverzeichnis, das im Internet veröffentlicht ist, fallen keine Kosten oder Gebühren an.
Was sollte ich noch wissen?
Die verschiedenen Auftritte der für das Stiftungswesen zuständigen Behörden mit ihren Informationen zum Stiftungswesen sind nachfolgend erreichbar. Innerhalb dieser Seiten finden Sie auch die Ansprechpartner der verschiedenen Stellen und Informationen zum Stiftungsverzeichnis.
Umfassende Informationen finden Sie auch im Stiftungsportal des Landes Hessen.
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat I 13 - Justiziariat, Stiftungen, Enteignungen
- Öffnungszeiten:
-
Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.
Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendi
- Öffentliche Verkehrsmittel:
-
Haltestelle: Haltestelle Luisenplatz
: 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 (Stand Januar 2025): F, FM, H, K, L, AIR, GB, M01, NHX, RH, WE1, WE2, X69, X71, X74, X78, 671, 672, 673, 693 (Stand Januar 2025)Haltestelle: Mathildenplatz
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- Aufzug vorhanden:
- Ja
- Rollstuhlgerecht:
- Ja
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 21 - Hoheitsverwaltung, Sport, Zuständige Stelle nach § 73 BBiG und § 16 HBG
- Öffnungszeiten:
-
Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr