Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises beantragen
Leistungsbeschreibung
Der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) dient dem Nachweis Ihrer bestehenden Berufskraftfahrerqualifikation und löst ab dem 23.05.2021 die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ im Führerschein ab. Wenn in Ihrem Führerschein bereits die Schlüsselzahl "95" eingetragen ist, behält die Schlüsselzahl jedoch ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum des Führerscheins. Erst danach ist die Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises notwendig. Der FQN ist eine Karte, die dem Führerschein in Form und Größe ähnelt und von der Bundesdruckerei hergestellt wird.
Die Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung des Fahrerqualifizierungsnachweises erfolgt ausschließlich im Rahmen der Beantragung einer Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D.
Angehende und etablierte Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer, die im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D sind, müssen ihre Berufskraftfahrerqualifikation nachweisen. Dafür sind in der Regel eine Grundqualifikation und im Anschluss alle 5 Jahre eine Weiterbildung notwendig. Die nachgewiesene Berufskraftfahrerqualifikation wird als FQN in Kartenform ausgestellt.
Teaser
Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E beruflich nutzen möchten, benötigen Sie zusätzlich zur Fahrerlaubnis einen Fahrerqualifizierungsnachweis. Der FQN löst die Schlüsselzahl 95 ab.
Verfahrensablauf
Bitte beantragen Sie den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes).
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Fahrerlaubnisbehörde.
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
- Sie sind Berufskraftfahrer/in oder in der Ausbildung als Berufskraftfahrer/in
- Sie sind im Besitz eines Führerscheins der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE
- Sie haben eine Grundqualifikation bzw. Weiterbildung
- Die Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung des Fahrerqualifi-zierungsnachweises erfolgt ausschließlich im Rahmen der Beantra-gung einer Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung oder Neuertei-lung einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass, ggf. Meldebescheinigung)
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild nach der PassV (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Gültiger Führerschein
- Nachweis über die (beschleunigte) Grundqualifikation, bzw. Weiterbildung
- ggf. Nachweis über andere abgeschlossene spezielle Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen im Sinne der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (die Ausbildung über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland für Fahrzeugführer oder die Schulung über den Schutz von Tieren beim Transport), sofern diese angerechnet werden sollen,
- ggf. Arbeitsgenehmigung EU oder Aufenthaltstitel mit dem Vermerk der erlaubten Erwerbstätigkeit
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt ).
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie sollten sich rechtzeitig vor Ablauf der Schlüsselzahl 95 in Ihrem Führerschein bei der für Sie zuständigen Führerscheinstelle informieren.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Auslastung der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch (Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag)
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Anträge / Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Ja
- Online-Dienste vorhanden: Nein
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat III 33 - Verkehr
- Öffnungszeiten:
-
Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr
Kreisverwaltung Bergstraße - Fahrerlaubnisbehörde
- Öffnungszeiten:
-
Montag 07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:30 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
- Rollstuhlgerecht:
- Ja