Hessische Qualifizierungsoffensive - Förderung der überbetrieblichen Ausbildung
Leistungsbeschreibung
Die Qualifizierungsoffensive der Hessischen Landesregierung ist dem lebensbegleitenden Lernen im beruflichen Kontext verpflichtet. Sie verbessert Qualität, Quantität und Rahmenbedingungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung in Hessen.
Zur Verbesserung der Qualität der beruflichen Bildung in Hessen und zur Erhöhung der Ausbildungsbereitschaft und –fähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen fördert das Land Hessen sowohl Investitionen (Ausstattung und Gebäude) in überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS) als auch die Durchführung von ergänzenden überbetrieblichen Ausbildungslehrgängen (ÜAL) sowie sonstige Maßnahmen, die der Qualifizierung und Motivierung während der Berufsausbildung dienen, wie bspw. die Durchführung von Berufsorientierung in ÜBS.
An wen muss ich mich wenden?
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Gustav-Stresemann-Ring 9
65189 Wiesbaden
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Antragsunterlagen mit Hinweisen zu den einzelnen Förderprogrammen werden auf der Internetseite der WIBank bereitgestellt:
Welche Fristen muss ich beachten?
- ÜBS:
keine Fristen, Anzeigen möglichst frühzeitig vornehmen
- ÜAL:
Anträge bis 15.11. für das folgende Jahr
- Berufsorientierung in ÜBS:
Anträge bis 30.4. des Jahres
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL) zur Hessischen Qualifizierungsoffensive in der gültigen Fassung -
veröffentlicht im Staatsanzeiger für das Land Hessen (Ausgabe Nr. 23 vom 06.06.2016, Seite 578) sowie
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
- Aufzug vorhanden:
- Ja
- Rollstuhlgerecht:
- Ja