Aufnahme und Zulassung als europäische Rechtsanwältin bzw. europäischer Rechtsanwalt
Leistungsbeschreibung
Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Schweiz, und der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die berechtigt sind, als europäische Rechtsanwältin bzw. europäischer Rechtsanwalt selbstständig tätig zu sein, können auf Antrag in Deutschland als niedergelassener Rechtsanwalt unter der Berufsbezeichnung des Herkunftsstaates arbeiten. Hierfür müssen sie bei der für den Ort der Niederlassung zuständigen Rechtsanwaltskammer zugelassen werden. Die Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer setzt voraus, dass der Antragsteller bei der zuständigen Stelle des Herkunftsstaates als europäischer Rechtsanwalt eingetragen ist. Nach der Aufnahme ist der europäische Rechtsanwalt berechtigt, in Deutschland unter der Berufsbezeichnung des Herkunftsstaates die Tätigkeit eines Rechtsanwalts auszuüben. Dies umfasst auch die beratende und vertretende Tätigkeit im deutschen Recht.
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer ein.
- In der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer werden die Zulassungsvoraussetzungen geprüft.
- Wenn sämtliche Zulassungsvoraussetzungen vorliegen werden Sie zur Vereidigung eingeladen. In diesem Termin wird Ihnen die Zulassungsurkunde übergeben.
- Mit der Aufnahme und Zulassung als europäische Rechtsanwältin/ europäischer Rechtsanwalt werden sie gleichzeitig Mitglied der Rechtsanwaltskammer.
An wen muss ich mich wenden?
an die für Ihren Kanzleisitz zuständige Rechtsanwaltskammer
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antragsformular „Antrag einer europäischen Rechtsanwältin bzw. eines europäischen Rechtsanwalts auf Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer“ (Original)
- Fragebogen zum Antragsformular
- Lebenslauf mit Lichtbild
- Staatsangehörigkeitsnachweis
- Bescheinigung der im Herkunftsstaat zuständigen Stelle über die Zugehörigkeit zu dem Beruf der Rechtsanwältin/ des Rechtsanwalts nebst beglaubigter Übersetzung (nicht älter als 3 Monate)
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Original)
- Ggf. beglaubigte Abschrift der Promotionsurkunde oder weiterer Nachweise über den Erwerb akademischer Grade
- Überweisung der Verwaltungsgebühr
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten des Verfahrens betragen:
- Rechtsanwaltskammer Frankfurt: 160,00 Euro
- Rechtsanwaltskammer Kassel: 180,00 Euro
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium der Justiz