Dienstleistungen A-Z: Gemeinde Neckarsteinach

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Familienkarte Hessen

Leistungsbeschreibung

Die Familienkarte Hessen wird auf Antrag an alle Hessischen Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren herausgegeben, die ihren Hauptwohnsitz in Hessen haben. Die Karte ist einkommensunabhängig. Ihre Gültigkeit ist befristet.

Die Familienkarte Hessen umfasst einen Unfallversicherungsschutz, Serviceleistungen für Familien, einen Elternratgeber, zahlreiche und vielfältige Vergünstigungen bei den Partnerunternehmen sowie Tipps und Hilfestellungen rund um das Thema „Vorsorge treffen“.

Der Unfallversicherungsschutz beinhaltet eine kostenlose Basis-Unfallversicherung für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt sowie eine kostenlose Basis-Unfallversicherung für nicht berufstätige Hessische Elternteile / Alleinerziehende, die eine gültige Familienkarte Hessen besitzen und ihre Kinder in deren ersten 3 Lebensjahren selbst betreuen.

Die Serviceleistungen für Familien können Sie immer dann in Anspruch nehmen, wenn es um die Betreuung Ihrer Kleinen oder auch "Größeren" geht. Diese Leistungen können Sie über eine Hotline vereinbaren, die 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr erreichbar ist. Hier können Inhaber der Familienkarte Hessen anrufen, die kurzfristig einen Babysitter benötigen. Aber auch Au-Pairs, Kinderferienbetreuungen sowie haushaltsnahe Dienstleistungen werden den Familienkarteninhabern vermittelt.

Bei zahlreichen Partnerunternehmen und -institutionen erhalten Inhaber der Familienkarte Hessen attraktive Vergünstigungen in den unterschiedlichsten Bereichen. Die vielfältigen und phantasievollen Angebote reichen von dauerhaften Vergünstigungen bis hin zu abwechslungsreichen Aktionsangeboten.

Der Elternratgeber hilft Familienkarteninhabern in Erziehungsfragen entweder über eine Telefonhotline oder über einen Onlineratgeber und steht mit kompetentem Personal mit Rat und Tat zur Verfügung. Darüber hinaus erhalten Familienkarteninhaber kompetente Tipps rund um familienrelevante Themen, z.B. in Fragen der richtigen Leseerziehung für Kinder und wertvolle Verbrauchertipps der Verbraucherzentrale Hessen.

Unter dem Stichwort „Vorsorge treffen“ erhalten Familienkarteninhaber Informationen und Hilfestellungen zu den Themenbereichen Pflege, Miteinander von älteren und jüngeren Menschen und der Fragestellung, wie Familienkarteninhaber im Falle einer Hilfs- oder Pflegebedürftigkeit der eigenen Eltern damit umgehen können. Auch bereits bei jüngeren Familienmitgliedern kann das Thema Vorsorgevollmachten und Betreuungs- und Patientenverfügung z.B. bei einem Verkehrsunfall oder einer schweren Erkrankung eine Rolle spielen. Die Familien erfahren zudem, wie sie vom Engagement und dem Erfahrungsschatz älterer Menschen profitieren oder im Fall der Fälle Beruf und Pflege besser miteinander verbinden können.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Hessische Ministerium für Soziales und Integration - Team Familienkarte Hessen -

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Flyer zur Familienkarte Hessen mit den Antragsformularen liegen bei allen Partnern der Familienkarte Hessen aus.
Sie können die Familienkarte aber auch online unter www.familienkarte.hessen.de beantragen oder dort das schriftliche Antragsformular downloaden.

Welche Gebühren fallen an?

Die Familienkarte Hessen ist kostenlos.

Was sollte ich noch wissen?

Verwandte Themen:

Bemerkungen

Ausführliche Informationen und Links zu weiteren interessanten Informationsangeboten erhalten Sie auf der Homepage der Familienkarte Hessen

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Fachlich freigegeben am

18.08.2014

Zuständige Stellen

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

AnschriftSonnenberger Straße 2 / 2a
65193 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Telefonnummer+49 611 3219-0

Faxnummer+49 611 32719-3700


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Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 16:30 Uhr



Di. 08:00 - 16:30 Uhr



Mi. 08:00 - 16:30 Uhr



Do. 08:00 - 16:30 Uhr



Fr. 8:00 - 15:00 Uhr



sowie nach Vereinbarung



Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja