Tageseinrichtung für Kinder, Erlaubnis
Leistungsbeschreibung
Tageseinrichtungen für Kinder sind die ersten Bildungseinrichtungen, sie übernehmen eine große Verantwortung im Rahmen der Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder. Die Kita ist für die frühkindliche Bildung von zentraler Bedeutung.
Bei der Gründung eines neuen Betreuungsangebotes für Kinder oder bei der Veränderung einer bestehenden Kindertageseinrichtung müssen im Vorfeld gesetzliche Grundlagen für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen beachtet werden. Für die Betriebserlaubnis einer Kindertageseinrichtung sind § 45 SGB VIII und §§25 ff Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) maßgeblich.
Verfahrensablauf
Die Einrichtungsträger richten die Anträge auf Betriebserlaubnis an das örtliche Jugendamt (§ 15 Abs. 2 HKJGB).
Das Jugendamt berät den Träger zu den Einzelheiten zur Betriebserlaubnis. Es prüft vor Ort die räumlichen, fachlichen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen.
Die Entwicklung und Festlegung räumlicher Kriterien entsprechend dem Zweck und der Konzeption der Einrichtung liegt in Abstimmung mit dem Einrichtungsträger in der Entscheidung des örtlichen Jugendhilfeträgers. Die personellen Voraussetzungen und die Gruppengrößen richten sich seit dem 01.01.2014 nach den Mindestanforderungen nach §§ 25a bis 25d HKJGB.
Das örtliche Jugendamt übersendet dem Landesjugendamt im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration eine Ausfertigung des Antrages des Trägers auf Betriebserlaubnis zur abschließenden Erteilung der Betriebserlaubnis. Im Vorfeld überprüft es die Vollständigkeit des Antrages und nimmt gemäß § 15 Abs. 2 HKJGB Stellung dazu.
Sind die Voraussetzungen zur Erteilung der Betriebserlaubnis gegeben, erfolgt die abschließende Entscheidung und Bescheiderteilung durch das Landesjugendamt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Einrichtungsträger erhalten vom örtlich zuständigen Jugendamt die Antragsunterlagen für eine Betriebserlaubnis. Örtlich zuständig ist das Jugendamt, in dessen Bereich die bestehende oder geplante Kindertageseinrichtung gelegen ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ein formeller Antrag ist erforderlich. Antragsvordrucke halten die Jugendämter bereit. Dem Antrag sind verschiedene Anlagen beizufügen (z. B. Personalliste, Konzeption der Einrichtung, usw.).
Welche Gebühren fallen an?
Keine.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen
Kreisverwaltung Bergstraße - Tageseinrichtungen für Kinder
- Öffnungszeiten:
-
Montag bis Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Montag bis Dienstag 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
- Aufzug vorhanden:
- Ja
- Rollstuhlgerecht:
- Ja