Dienstleistungen A-Z: Gemeinde Neckarsteinach

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Anzeige/Erlaubnis für die Beförderung von Abfällen

Leistungsbeschreibung

Wer Abfälle befördern will, hat dies der zuständigen Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen.

Für die Beförderung von gefährlichen Abfällen ist eine Erlaubnis erforderlich.

Die Beförderungserlaubnispflicht gilt auch bei internationalen Abfallverbringungen und richtet sich daher auch an Beförderer (auch ausländische) im grenzüberschreitenden Verkehr.

An wen muss ich mich wenden?

Die Umweltabteilungen der Regierungspräsidien prüfen und erteilen Beförderungserlaubnisse für Betriebe, die Ihren Hauptsitz im jeweiligen Dienstbezirk haben.

Betriebe, die keinen Hauptsitz oder keine Niederlassung in Deutschland haben, können Hessenweit zentral in der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt des Regierungspräsidiums Darmstadt eine Beförderungserlaubnis erhalten.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
  • Nachweis KfZ-Haftpflichtversicherung
  • Gewerbezentralregisterauszug vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
  • Polizeiliches Führungszeugnis vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
  • Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung
  • Fachkundenachweis für die für die Leitung und Aufsicht verantwortlichen Personen
  • Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
  • Antrag Beförderungserlaubnis (Abfalltransporte)
  • Übersetzung Handelsregisterauszug

Welche Gebühren fallen an?

Die Genehmigung wird, bei Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen, bundesweit, für alle Abfallarten und unbefristet erteilt. Es entstehen Gebühren in Höhe von 1.000,00 Euro.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
 

Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

24.09.2013

Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

  • Beförderungserlaubnis

Zuständige Stellen

Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV/Da 42.1 - Abfallwirtschaft, Entsorgungswege

64278 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
AnschriftWilhelminenstraße 1-3
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

Telefonnummer+49 6151 12-3744
Öffnungszeiten:

Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr

Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Luisenplatz
: F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR
: 2, 3, 6, 7, 8, 9
Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

AnschriftMainzer Straße 80
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Telefonnummer+49 611 815-0

Faxnummer+49 611 815-1941


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