Tierschlachtungs- und -zurichtungserlaubnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Tiere, deren Fleisch zum menschlichen Verzehr bestimmt ist, schlachten oder zurichten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis kann einer einzelnen Person (Einzelfirma) oder einer Kapitalgesellschaft erteilt werden. Bei einer Personengesellschaft erhalten die einzelnen persönlich haftenden Gesellschafter jeweils eine Erlaubnis.
Voraussetzung ist der Nachweis der erforderlichen Sachkunde als Schlachter.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Regierungspräsidium, in dessen Zuständigkeitsbereich die Schlachtungen vorgenommen werden sollen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
- Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
- Sachkundenachweis
- Übersetzung Handelsregisterauszug
- Betriebsplan
- Formloser Antrag
- EU Betriebsspiegel plus Beiblatt Fleisch
Welche Gebühren fallen an?
Es gilt die
- Allgemeine Verwaltungskostenordnung
- Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Wegen der genauen Höhe wird empfohlen, sich beim zuständigen Regierungspräsidium zu erkundigen
Rechtsgrundlage
- Verordnung (EG) Nr. 853/2004 (EU-Hygienepaket)
- Art. 3 der Verordnung (EG) Nr. 854/2004
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
- Tierschlachtungs- und Zurichtungserlaubnis
Zuständige Stellen
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat V 54 - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
- Öffnungszeiten:
-
Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr
- Parken:
-
Parkplatz: nach Verfügbarkeit
Gebühren: Nein
- Aufzug vorhanden:
- Ja
- Rollstuhlgerecht:
- Ja
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat V 54 - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
- Öffnungszeiten:
-
Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr
- Aufzug vorhanden:
- Ja
- Rollstuhlgerecht:
- Ja