Buchmacher/in, Erlaubnis
Leistungsbeschreibung
Das Abschließen und Vermitteln von Pferdewetten ist erlaubnispflichtig. Die sog. Buchmachererlaubnis kann juristischen und natürlichen Personen erteilt werden.
Sie müssen die erforderliche Zuverlässigkeit, Fachkenntnis und ausreichendes Betriebskapital (derzeit 25.000,00 Euro) nachweisen. Zudem wird die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung in Form einer Bankbürgschaft oder eines Sparbuches mit Sperrvermerk zu Gunsten der Behörde von derzeit 10.500,00 Euro gefordert.
Die Räume, in denen das Buchmachergewerbe ausgeübt werden soll, müssen geeignet sein und werden ebenfalls konzessioniert.
Sofern ein anderes Bundesland Ihnen bereits eine Buchmachererlaubnis erteilt hat und nur eine weitere Niederlassung gegründet werden soll, werden nur noch diese zusätzlichen Räume konzessioniert.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Darmstadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis Sicherheitsleistung
- Nachweis Betriebskapital
- Verpflichtungserklärung
- Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
- Polizeiliches Führungszeugnis vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
- Fachkenntnisnachweis
- Formloser Antrag
Welche Gebühren fallen an?
- Buchmachererlaubnis (mit einer Wettannahmestelle) befristet für ein Jahr: 720,00 Euro
- Erlaubnis für eine (weitere) Wettannahmestelle befristet für ein Jahr: 140,00 Euro
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Erlaubnis wird zunächst befristet auf ein Jahr erteilt.
Rechtsgrundlage
§ 2 Rennwett- und Lotteriegesetz incl. Ausführungsbestimmungen
Rechtsbehelf
Klageweg vor den Verwaltungsgerichten
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
- Buchmacher-Erlaubnis (mit Befristung)
Zuständige Stellen
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 32 - Gewerberecht, Wohnungswesen, Preisprüfung
- Öffnungszeiten:
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Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 24.2 - Glücksspiel und Geldwäsche, Konsumcannabisgesetz
- Öffnungszeiten:
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Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr
- Öffentliche Verkehrsmittel:
-
Haltestelle: Luisenplatz
: 2, 3, 6, 7, 8, 9: F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR
- Aufzug vorhanden:
- Ja
- Rollstuhlgerecht:
- Ja