Dienstleistungen A-Z: Gemeinde Neckarsteinach

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Sterbefall anzeigen

Leistungsbeschreibung

Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden.

Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet
  1. jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
  2. die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
  3.  jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist. (Dazu gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.)

Teaser

Wenn jemand beispielsweise in Ihrer Familie verstorben ist, dann müssen Sie dies beim Standesamt anzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenn weder die Klinik noch der Bestatter die Anzeige vornimmt, wenden Sie sich an das Standesamt Ihrer Gemeinde bzw. Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.

Welche Fristen muss ich beachten?

Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Sterbeurkunde" im Hessen-Finder.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

05.02.2016

Zuständige Stellen

Stadt Hirschhorn - Standesamt Hessisches Neckartal

AnschriftHauptstraße 17
69434 Hirschhorn (Neckar)

Faxnummer06272 923-175
Öffnungszeiten:

Montag und Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr

Freitag 8:00 - 12:30 Uhr (Das Standesamt ist freitags geschlossen)

Dienstag geschlossen

Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja