Dienstleistungen A-Z: Gemeinde Neckarsteinach

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Einbürgerung

Leistungsbeschreibung

Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Im Regelfall müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
  • Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, Unions- oder Schweizerbürger
  • mindestens 8 Jahre Inlandsaufenthalt
  • Unterhaltsfähigkeit
  • ausreichende Deutschkenntnisse
  • staatsbürgerliches Grundwissen
  • keine Mehrstaatigkeit
  • nicht bestraft
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes, keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung

Für besondere Fallkonstellationen gibt es besondere Einbürgerungsgrundlagen, über die die Einbürgerungsbehörden und die unteren Verwaltungsbehörden beraten.

An wen muss ich mich wenden?

Einbürgerungsanträge werden von den Städten und Gemeinden mit mehr als 7.500 Einwohnern, ansonsten vom Landkreis entgegengenommen. Dort findet auch eine Erstberatung statt.

Einbürgerungsbehörden sind in Hessen die 3 Regierungspräsidien: Regierungspräsidium Darmstadt, Regierungspräsidium Gießen, Regierungspräsidium Kassel

 

Welche Gebühren fallen an?

Die Regelgebühr für eine Einbürgerung liegt bei 255,00 Euro, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder bei 51,00 Euro.
 

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Wo finde ich weiterführende Informationen?

Im Internetangebot des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport finden Sie Informationen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen, den Rechtsgrundlagen und dem Verfahren einschließlich der erforderlichen Formulare; darüber hinaus wird dort eine Präsentation der Einbürgerungsgrundlagen angeboten:

Zuständige Stellen

Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 21.1 - Einbürgerung (Europa, Türkei, Service)

AnschriftWilhelminenstraße 1-3
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

Telefonnummer+49 6151 12-5857

Faxnummer+49 611 32764-2038

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Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Luisenplatz
: 2, 3, 6, 7, 8, 9
: F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR
Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja

Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 21 - Hoheitsverwaltung, Sport, Zuständige Stelle nach § 73 BBiG und § 16 HBG

AnschriftLandgraf-Philipp-Platz 1 - 7
35390 Gießen, Universitätsstadt
Postfach 10 08 51
35338 Gießen, Universitätsstadt
AnschriftLiebigstraße 14 - 16
35390 Gießen, Universitätsstadt

Telefonnummer+49 641 303-0

Faxnummer+49 641 303-2197


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Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 16:30 Uhr

Di. 08:00 - 16:30 Uhr

Mi. 08:00 - 16:30 Uhr

Do. 08:00 - 16:30 Uhr

Fr. 08:00 - 15:00 Uhr

Kreisverwaltung Bergstraße - Einbürgerungen

AnschriftGraben 15
64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt


Öffnungszeiten:

Montag bis Dienstag 08:00 - 11:30 Uhr
Donnerstag bis Freitag 08:00 - 11:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Vorsprache nur nach Terminvereinbarung! 

Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 21.2 (alle Drittstaaten außer EU)

AnschriftWilhelminenstraße 1-3
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

Telefonnummer+49 6151 12-5857

Faxnummer+49 611 32764-2038

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