Reisepass: Kind mit eintragen
Leistungsbeschreibung
Die Eintragung eines Kindes in den elterlichen Reisepass ist ab 01.11.2007 nicht mehr zulässig. Hintergrund dafür ist die Anpassung an internationale Entwicklungen, für Reisende jeden Alters eigene Dokumente vorzusehen, um Missbrauch vorzubeugen und Kinder zu schützen.
Reisepässe, die vor dem 01.11.2007 ausgestellt wurden und einen Kindereintrag enthalten, behalten ihre Gültigkeit.
Was sollte ich noch wissen?
Informationen zu Reisedokumenten für Kinder erhalten Sie unter dem Suchbegriff "Kinderreisepass".
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Kinderreisepass
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Fachlich freigegeben am
21.03.2012
Zuständige Stellen
Stadt Neckarsteinach - Bürgerbüro
AnschriftHauptstr.
7
69239 Neckarsteinach
Telefonnummer06229 920020
Faxnummer06229 920019
- Öffnungszeiten:
-
Montag - Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 bis 17:00 Uhr
- Öffentliche Verkehrsmittel:
-
Haltestelle: Bahnhof
::Haltestelle: Schiff
::
- Parken:
-
Parkplatz: Parkplatz hinter dem Bürgerhaus
Gebühren: Nein
- Aufzug vorhanden:
- Ja
- Rollstuhlgerecht:
- Ja