Dienstleistungen A-Z: Gemeinde Neckarsteinach

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)

Bergbau Betriebsplanverfahren Abschlussbetriebsplan - erstmalig Zulassung

Leistungsbeschreibung

Um die Maßnahmen zur Einstellung eines Bergbaubetriebes durchführen zu können, brauchen Sie einen zugelassenen Betriebsplan. Ein Betriebsplan dient der Betriebsüberwachung. Er umfasst im Allgemeinen umfangreiche Erläuterungen und Planunterlagen zu geplanten Maßnahmen im Bergbau, beispielsweise in Bezug auf

  • Lage und Ausdehnung,
  • technische Umsetzung,
  • zeitliche Planung,
  • mögliche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt,
  • Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung negativer Auswirkungen auf die Umwelt,
  • Betriebs und Arbeitssicherheit.

Wenn Sie Ihre bergbaulichen Tätigkeiten im gesamten Betrieb oder nur einen Teil des Betriebes einstellen möchten, zum Beispiel weil die Rohstoffvorkommen erschöpft sind, müssen Sie einen Abschluss- oder Teilabschlussbetriebsplan aufstellen. Nach der Durchführung der Arbeiten und der behördlichen Abnahme wird die Bergaufsicht für den Betrieb oder die Teilfläche beendet. Dieser Abschluss- oder Teilabschlussbetriebsplan muss von derzuständigen Behörde, zugelassen werden.

Der Abschluss- oder Teilabschlussbetriebsplan regelt die Maßnahmen, die Sie nach der Einstellung des eigentlichen Gewinnungs- oder Aufsuchungsbetriebes durchführen werden. Sie müssen insbesondere darlegen, wie Sie sicherstellen, dass die Einstellung Ihres Betriebes keine negativen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt hat und die Oberfläche wiedernutzbar ist. Das bedeutet, Ihr Abschlussbetriebsplan enthält unter anderem folgende Ausführungen:

  • Genaue Darstellung der technischen Maßnahmen und Einrichtungen sowie Angaben zu den wirtschaftlichen Betriebsverhältnissen,
  • Dauer der Maßnahmen,
  • Gründe für die Einstellung,
  • Grubenbild oder zeichnerische Darstellung des Betriebes,
  • Angaben zu gewonnenen Bodenschätzen und ihrem Verwendungszweck,
  • Angaben über die Beseitigung von angefallenen Abfällen, betrieblichen Anlagen und Einrichtungen beziehungsweise über deren anderweitige Verwendung,
  • Bodenanalysen,
  • lagerstättengeologische Beschreibungen,
  • gegebenenfalls Betriebschronik.

Für die Zulassung Ihres Abschlussbetriebsplanes sind keine Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) nötig.

Teaser

Wenn Ihr Unternehmen in einem bestimmten Gebiet Bodenschätze erkundet, fördert oder aufbereitet und Sie Ihre Arbeiten einstellen möchten, müssen Sie dafür einen Abschluss- oder Teilabschlussbetriebsplan aufstellen und bei der zuständigen Behörde eine Zulassung beantragen.

Verfahrensablauf

Sie können die Zulassung Ihres Abschlussbetriebsplans online über die Plattform „BergPass“ oder direkt bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.

Zulassung beantragen:

  • Rufen Sie die Online-Plattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
  • Für die Beantragung benötigen Sie eine BundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch.

Zulassung direkt bei der zuständigen Bergbehörde beantragen:

  • Sie müssen Ihren Abschlussbetriebsplan so erstellen, dass sowohl die Zulassungsvoraussetzungen als auch sonstige Belange wie Grundwasser- und Naturschutz umfassend beschrieben sind. Bei komplexen Vorhaben ist es sinnvoll, dass Sie sich mit Ihrer zuständigen Behörde in Verbindung setzen und die erforderlichen Antragsunterlagen abstimmen.
  • Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen dort ein.

Weitere Verfahrensschritte:

  • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sie sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
  • Sie erhalten elektronisch und per Post einen Bescheid, in dem Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag mitgeteilt wird.
  • Die Zulassung kann Nebenbestimmungen (Auflagen, Bedingungen, Befristungen) enthalten, die Sie entsprechend einhalten müssen und deren Umsetzung und Beachtung von der Bergbehörde geprüft werden.
  • Sie erhalten außerdem einen Gebührenbescheid. Bezahlen Sie die Gebühren.

Voraussetzungen

Damit Sie die Zulassung für Ihren Abschluss- oder Teilabschlussbetriebsplan bekommen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie müssen nachweisen, dass Sie alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um Gefahren für Leben und Gesundheit vonBeschäftigten und Dritten zu verhindern – auch dann, wenn Sie Ihre Arbeiten eingestellt haben. Der Schutz von Sachgütern muss ebenfalls durch die Maßnahmen gewährleistet sein,
  • Durch Ihre Arbeiten dürfen andere Bodenschätze, deren Schutz im öffentlichen Interesse liegt, nicht beeinträchtigt werden.
  • Die Erdoberfläche muss im Interesse der persönlichen Sicherheit und des öffentlichen Verkehrs geschützt werden.
  • Die anfallenden Abfälle müssen ordnungsgemäß wiederverwendet oder beseitigt werden.
  • Sie müssen sicherstellen, dass
    • die Oberflächen in dem nach den Umständen gebotenen Ausmaß anschließend wieder nutzbar gemacht werden,
    • die Sicherheit anderer Bergbaubetriebe nicht gefährdet wird,
    • die Einstellung des Betriebes keine schädlichen Folgen für die Allgemeinheit nach sich zieht und
    • bei Bergbaubetrieben im Bereich des Festlandsockels oder der Küstengewässer die Beseitigung der betrieblichen Einrichtungen bis zum Meeresgrund sichergestellt werden.
  • Unter Umständen müssen Sie der zuständigen Behörde eine Sicherheitsleistung mit einer angemessenen Versicherungssumme nachweisen, die die oben genannten Risiken abdeckt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, sollten Sie mit Ihrer zuständigen Bergbehörde gemeinsam klären. Grundsätzlich sind folgende Unterlagen nötig:

  • Genaue Darstellung der technischen Maßnahmen zur Betriebseinstellung
  • Genaue Darstellung der geplanten Dauer, zum Beispiel detaillierter Zeitplan
  • Nachweise, die belegen, dass Sie die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung von Betriebsplänen erfüllen
  • Betriebschronik in doppelter Ausfertigung mit folgenden Angaben:
  • Name des Gewinnungsbetriebes mit Bezeichnung der Gemeinde und des Kreises, in denen der Betrieb liegt,
  • Name und Anschrift Ihres Unternehmens und, wenn Sie nicht zugleich die Gewinnungsberechtigung besitzen, auch Name und Anschrift des Inhabers dieser Berechtigung,
  • Bezeichnung der gewonnenen Bodenschätze inklusive vorhandener chemischer Analysen, bei Kohlen- und Kohlenwasserstoffen unter Angabe des Heizwertes,
  • Beschreibung der sonst angetroffenen Bodenschätze unter Angabe der beim Betrieb darüber gewonnenen Kenntnisse sowie Angaben über Erschwerungen des Betriebes in bergtechnischer und sicherheitstechnischer Hinsicht,
  • Angaben über den Verwendungszweck der gewonnenen Bodenschätze,
  • Beschreibung der technischen und wirtschaftlichen Betriebsverhältnisse und, soweit ein Grubenbild nicht geführt wurde, eine zeichnerische Darstellung des Bergbauvorhabens,
  • Angaben zum Tag der Inbetriebnahme und der Einstellung des Gewinnungsbetriebes sowie der Gründe für die Einstellung,
  • lagerstättenkundliche Beschreibung der Lagerstätte inklusive Verzeichnis der Vorräte an Bodenschätzen und der Haldenbestände,
  • Darstellung der Aufbereitungsanlagen (Art, Durchsatzleistung und Ausbringung an Fertigerzeugnissen inklusive vorhandener chemischer Analysen),
  • Darstellung der Verkehrslage und der für den Abtransport der Verkaufserzeugnisse wesentlichen Verhältnisse des Gewinnungsbetriebes.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie dürfen mit Ihren geplanten Bergbauarbeiten erst beginnen, wenn Sie die Zulassung Ihres Abschlussbetriebsplans erhalten haben.

Rechtsgrundlage

Herausgebende Stelle

Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB)

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW)

Fachlich freigegeben am

22.06.2023