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Auffrischungsschulungen für Fluglehrer/Fluglehrerinnen und Klasseneinweisungsberechtigte anerkennen lassen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Genehmigung beziehungsweise eine Anerkennung von Auffrischungsschulungen für Fluglehrer/Fluglehrerinnen (FI) und Klasseneinweisungsberechtigte (CRI) benötigen, müssen Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.

 

Teaser

Die Anerkennung von Auffrischungsschulungen für Lehrberechtigte (FI,CRI) müssen Sie beantragen.

Verfahrensablauf

  • Antragstellung
  • Ihre Angaben werden auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft.
  • Die Voraussetzungen werden geprüft
  • Ihre Auffrischungsschulung für Lehrberechtigte (FI,CRI) wird anerkannt beziehungsweise genehmigt.

Zuständige Stelle

Regierungspräsidium Kassel beziehungsweise Regierungspräsidium Darmstadt

Voraussetzungen

Sie müssen als Antragstellende eine Ausbildungsorganisation der Luftfahrt sein.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Fachlich freigegeben am

12.07.2023

Zuständige Stellen

Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 33.3 - Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz

AnschriftWilhelminenstraße 1-3
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

Telefonnummer+49 6151 12-3100

Faxnummer+49 611 327648701

Faxnummer+49 611 327642222

Faxnummer+49 611 327648702

Faxnummer+49 611 327642223




Öffnungszeiten:

Mo.-Do. 8:00 bis 16:30 Uhr



Freitag: 8:00 bis 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Luisenplatz
: F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR
: 2, 3, 6, 7, 8, 9