Waffenbesitzkarte
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie sich eine Waffe zulegen wollen, benötigen Sie dazu eine Waffenbesitzkarte. Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss gesondert eingetragen sein. Die Waffenbesitzkarte beinhaltet keine Erlaubnis, die Waffe außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte mit sich zu führen. Dazu berechtigt Sie nur der "Waffenschein" in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.
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Waffenschein
An wen muss ich mich wenden?
Die Waffenbesitzkarte wird von der Waffenbehörde in Ihrer Landkreisverwaltung bzw. der Verwaltung Ihrer Kreisfreien Stadt ausgestellt. Dort können Sie sich auch über mit zu bringende Unterlagen und Formulare informieren.
Zuständige Stellen
Kreisverwaltung Bergstraße - Waffenrecht
AnschriftGräffstraße 5
64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt
AnschriftGräffstraße 3
64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt
- Öffnungszeiten:
-
Dienstag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 11:30 Uhrzusätzliche Termine nach Vereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten
Formulare
Formulare für Kreisverwaltung Bergstraße - Waffenrecht:
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Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte
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Erb-Waffenbesitzkarte (Antrag)
Link zum Formular -
Antrag nach dem Waffengesetz
Link zum Formular -
Waffenbesitzkarte - Antrag auf Ersatz nach Verlust
Link zum Formular