Waffenschein
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte, führen wollen, benötigen Sie einen Waffenschein. Dies gilt auch für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ("kleiner" Waffenschein).
An wen muss ich mich wenden?
Der Waffenschein wird von der Waffenbehörde in Ihrer Landkreisverwaltung bzw. der Verwaltung Ihrer Kreisfreien Stadt ausgestellt. Dort können Sie sich auch über mit zu bringende Unterlagen und Formulare informieren.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Erlangung eines Waffenscheins:
- Volljährigkeit (18 Jahre),
- Zuverlässigkeit,
- Persönliche Eignung,
- Nachweis eines Bedürfnisses,*
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung,*
- Nachweis über waffentechnische und waffenrechtliche Sachkunde.*
* Für "kleinen" Waffenschein nicht erforderlich.
Zuständige Stellen
Kreisverwaltung Bergstraße - Waffenrecht
AnschriftGräffstraße 5
64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt
AnschriftGräffstraße 3
64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt
- Öffnungszeiten:
-
Dienstag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 11:30 Uhr
Um Ihrem Anliegen besonders gerecht werden zu können, bitten wir um
Formulare
Formulare für Kreisverwaltung Bergstraße - Waffenrecht:
-
An- und Abmeldung einer Schusswaffe
Link zum Formular -
Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte
Link zum Formular -
Erklärung u. Merkblatt zur Aufbewahrung von Waffen
Link zum Formular -
Erlaubnisschein zur Mitnahme von Waffen und Munition nach Deutschland
Link zum Formular