Dienstleistungen A-Z: Gemeinde Neckarsteinach

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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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Waffenschein

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte, führen wollen, benötigen Sie einen Waffenschein. Dies gilt auch für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ("kleiner" Waffenschein).

An wen muss ich mich wenden?

Der Waffenschein wird von der Waffenbehörde in Ihrer Landkreisverwaltung bzw. der Verwaltung Ihrer Kreisfreien Stadt ausgestellt. Dort können Sie sich auch über mit zu bringende Unterlagen und Formulare informieren.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Erlangung eines Waffenscheins:
  • Volljährigkeit (18 Jahre),
  • Zuverlässigkeit,
  • Persönliche Eignung, 
  • Nachweis eines Bedürfnisses,* 
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung,*
  • Nachweis über waffentechnische und waffenrechtliche Sachkunde.*

* Für "kleinen" Waffenschein nicht erforderlich.

Rechtsgrundlage

Zuständige Stellen

Kreisverwaltung Bergstraße - Waffenrecht

AnschriftGräffstraße 5
64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt
AnschriftGräffstraße 3
64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt

Öffnungszeiten:


Dienstag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr


Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr


Freitag 08:00 - 11:30 Uhr



Um Ihrem Anliegen besonders gerecht werden zu können, bitten wir um

Formulare

Formulare für Kreisverwaltung Bergstraße - Waffenrecht: