Pilotenlizenz für Pilot/Pilotin für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenlizenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.
Bürger können Anträge zur Erstausstellung einer Lizenz für Privatflugzeugführer PPL(A), einer Leichtluftfahrzeugpilotenlizenz Flugzeuge LAPL(A) bzw. Hubschrauber LAPL(H), einer Privatpilotenlizenz Hubschrauber PPL(H), einer Segelflugzeugpilotenlizenz SPL oder einer Ballonpilotenlizenz BPL stellen.
Teaser
Wenn Sie ein Privatflugzeug fliegen wollen, müssen Sie eine Privatpilotenlizenz beantragen.
Verfahrensablauf
- Der Antrag auf Abnahme der praktischen Prüfung wird gestellt. In diesem Formular hat man die Möglichkeit die Erstausstellung der Lizenz bei bestandener Prüfung zu beantragen.
- Die Unterlagen werden auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.
- Zur praktischen Prüfung erfolgt eine Zuteilung des Prüfers durch die Behörde.
- Bei bestandener Prüfung wird die Lizenz direkt ausgestellt.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Darmstadt oder das Regierungspräsidium Kassel.
Zuständige Stelle
Zuständig sind das Regierungspräsidium Darmstadt und das Regierungspräsidium Kassel.
Voraussetzungen
Bestandene theoretische und praktische Luftfahrerprüfung
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag
- Nachweis über die bestandene theoretische und praktische Luftfahrerprüfung
Welche Gebühren fallen an?
Die anfallenden Kosten können variieren.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Sie können Widerspruch einlegen.
Anträge / Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienste vorhanden: Ja
Was sollte ich noch wissen?
Herausgebende Stelle
Regierungspräsidium Kassel
Regierungspräsidium Darmstadt
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 33.3 - Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz
- Öffnungszeiten:
-
Mo.-Do. 8:00 bis 16:30 Uhr
Freitag: 8:00 bis 15:00 Uhr
- Öffentliche Verkehrsmittel:
-
Haltestelle: Luisenplatz
: F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR: 2, 3, 6, 7, 8, 9