Fachinformationssystem Boden (FISBO) Auskunft erhalten
Leistungsbeschreibung
Im Fachinformationssystem Boden werden Daten, die zu den Themen Bodeninformation und vorsorgender Bodenschutz beim Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) für Hessen vorliegen, online per Map-Viewer (Bodenviewer Hessen) der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt . Dies sind z.B. Bodeneigenschaften, Bodenfunktionen, Bodenerosionsgefährdung oder Hintergrundwerte. Zumeist werden die Daten zusätzlich als OGC-Dienste bereit-gestellt und sind in dieser Form im Geoportal Hessen zu finden. Weitere Informationen und Daten finden sich auch auf der Seite des HLNUG.
Über die Bereitstellung von Informationen via Map-Viewer hinaus, kommen auch sehr individuelle bzw. spezielle Anfragen vor, welche in der Regel von Fachleuten aus dem Bereich Bodenschutz vorgetragen werden. Solche Anfragen sind bezüglich Datenbereitstellung und Dateninhalt derart individuell, dass sich diese vorab nicht konfektionieren lassen, sondern fallbezogen mit dem Auftraggeber geklärt werden.
Teaser
Wenn Sie sich zu den Themen Bodeninformation und vorsorgender Bodenschutz informieren wollen, finden Sie mit dem Bodenviewer Hessen entsprechnede Daten öffentlich bereitgestellt.
Verfahrensablauf
- Karten frei zugänglich über den Bodenviewer Hessen, Daten weitgehend frei zugänglich über entsprechende Dienste über das Geoportal Hessen
- Spezielle Anfragen können Sie über Telefon oder E-Mail stellen
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Online-Nutzung fallen keine Gebühren an. Bei den individuellen Datenanfragen werden die Kosten nach Zeitaufwand über das Gebührenverzeichnis des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie ermittelt. Kann eine Anfrage nicht nach Hessischem Umweltinformationsgesetz (HUIG) bearbeitet werden, wird eine Nutzungsvereinbarung abgeschlossen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Im Rahmen von Anfragen nach dem Hessischem Umweltinformationsgesetz, sind die entsprechenden Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Wenn keine Online-Nutzung erfolgt, gelten gegegbenenfalls die Fristen nach dem Hessischem Umweltinformationsgesetz.
Herausgebende Stelle
Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie