Förderung für Maßnahmen für Kinder im Kindergartenalter mit ergänzendem Sprachförderbedarf beantragen
Leistungsbeschreibung
Mit dem Landesprogramm "Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter" sollen insbesondere Kinder im Kindergartenalter mit besonderem Sprachförderbedarf unterstützt werden.
Förderwürdige Maßnahmen nach diesem Programm sind die Sprachförderung dieser Kinder in Tageseinrichtungen oder ausnahmsweise in sonstigen Einrichtungen sowie die Fortbildung der Fachkräfte, die diese besondere Sprachförderung durchführen.
Antragsberechtigt sind öffentliche, freigemeinnützige und sonstige geeignete Träger von Tageseinrichtungen für Kinder und ausnahmsweise Träger sonstiger Angebote für Kinder sowie öffentliche und freigemeinnützige Fortbildungsanbieter.
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Regierungspräsidium Darmstadt.
Teaser
Sie können Fördermittel für die Kinder beantragen, die sprachliche Defizite zeigen.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Onlineantrag mindestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme jährlich stellen. Die Bearbeitung des Förderantrags erfolgt anschließend durch das Regierungspräsidium Darmstadt. Der Bewilligungsbescheid wird dann an Sie übersandt.
Den Link zum Onlineantrag finden Sie auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt.
Zuständige Stelle
Regierungspräsidium Darmstadt
Voraussetzungen
- Antragsberechtigt sind öffentliche, freigemeinnützige und sonstige geeignete Träger von Tageseinrichtungen für Kinder und ausnahmsweise Träger sonstiger Angebote für Kinder sowie öffentliche und freigemeinnützige Fortbildungsanbieter
- Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter und Fort-bildungen von Erzieherinnen und Erziehern zum Thema
- Weitere Anforderungen je nach Antrag (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antragsberechtigt sind öffentliche, freigemeinnützige und sonstige geeignete Träger von Tageseinrichtungen für Kin-der und ausnahmsweise Träger sonstiger Angebote für Kin-der sowie öffentliche und freigemeinnützige Fortbildungsanbieter
- Onlineantrag (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
- Verwendungsnachweis (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
- Sachbericht (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
- Weitere Unterlagen je nach Antrag (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Antragsaufkommen und der Freigabe der Haushaltsmittel ab.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Was sollte ich noch wissen?
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 25 - Soziales, Integration, Flüchtlinge
- Öffnungszeiten:
-
Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.
Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendi
- Öffentliche Verkehrsmittel:
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Haltestelle: Haltestelle Luisenplatz
: 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 (Stand Januar 2025): F, FM, H, K, L, AIR, GB, M01, NHX, RH, WE1, WE2, X69, X71, X74, X78, 671, 672, 673, 693 (Stand Januar 2025)Haltestelle: Mathildenplatz
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- Aufzug vorhanden:
- Ja
- Rollstuhlgerecht:
- Ja