Infektionsschutz Beratung
Leistungsbeschreibung
Der Öffentliche Gesundheitsdienst erteilt Ihnen allgemeine Auskünfte zu bestimmten meldepflichtigen Infektionskrankheiten, z. B.: Wie sollte man sich im Infektionsfall oder bei Krankheitsausbrüchen verhalten? Wie sind die Übertragungswege? Wie groß ist die Ansteckungsgefahr? Wie kann ich mich und meine Familie schützen?
Ein kommunales Gesundheitsamt sorgt als Überwachungsbehörde für die Sicherstellung der öffentlichen Hygiene und die Umsetzung des Infektionsschutzes in seinem Zuständigkeitsbereich.
Als untere Gesundheitsbehörde berät sie Bürger und Einrichtungen bei Fragen zu infektionshygienischen und gesundheitlichen Themen.
Eine der hoheitlichen Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) ist auch die infektionshygienische Überwachung von medizinischen Einrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz. Das zuständige Gesundheitsamt führt infektionshygienische Begehungen in medizinischen und öffentlichen Einrichtungen durch und berät bei Hygienemängeln oder lokalen Ausbrüchen von Infektionserkrankungen.
Der ÖGD berät die Bevölkerung über Schutzimpfungen, der Vorbeugung von übertragbaren Krankheiten und zu allen Themen der Trinkwasser- und Badewasserhygiene.Die Beratung ist für den Bürger kostenfrei und wird anonym gehalten.
Teaser
Bei Fragen zum Thema Infektionsschutz können Sie sich an den Öffentlichen Gesundheitsdienst wenden.
An wen muss ich mich wenden?
Wenn Sie zu diesen Themen Fragen haben oder selbst betroffen sind, wenden Sie sich an das zuständige Gesundheitsamt in Ihrem Landkreis bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.
Das zuständige Gesundheitsamt kann unter folgendem Link abgefragt werden:
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt über die erforderlichen Unterlagen, die für die Bearbeitung Ihres Anliegens erforderlich sind.
Welche Gebühren fallen an?
Die Beratung des ÖGD (Öffentlichen Gesundheitsdienstes) ist kostenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die infektionshygienische Beratung ist an keinerlei Fristen gebunden.
Bearbeitungsdauer
Ihr zuständiges Gesundheitsamt berät Sie entweder in Form von Sprechstunden, telefonisch oder per E-Mail. Die Bearbeitungsdauer und Beratungsintensität ist je nach Thema und Einzelfall unterschiedlich. Besteht aus infektionshygienischer Sicht dringender und rascher Handlungsbedarf erfolgt die Bearbeitung vorrangig.
Was sollte ich noch wissen?
Der ÖGD (Öffentliche Gesundheitsdienst) wird neben der ambulanten und der stationären medizinschen Versorgung als Dritte Säule des Gesundheitswesens bezeichnet. Der ÖGD befasst sich mit bevölkerungsbezogenen Gesundheitsthemen und hat die Prävention, also die Vorbeugung z.B. von Infektionserkrankungen, im Blick.
Das Gesundheitsamt kümmert sich um Bürger in seinem Zuständigkeitsbereich, die einen erschwerten Zugang zur gesundheitlichen Regelversorgung haben oder unter schwierigen sozialen Bedingungen leben.
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen
Kreisverwaltung Bergstraße - Infektions- und Umwelthygiene
Kreisverwaltung Bergstraße - Gesundheitsamt (I-8/1)
Formulare
Formulare für Kreisverwaltung Bergstraße - Infektions- und Umwelthygiene:
-
Merkblatt Mononukleose
Link zum Formular -
Merkblatt Ringelröteln
Link zum Formular -
Merkblatt Röteln
Link zum Formular -
Merkblatt Tollwut
Link zum Formular -
Merkblatt Shigellose
Link zum Formular -
Nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG) gibt es eine Meldpflicht, die in den §§ 6, 8, und 9 IfSG geregelt ist. Um diese Meldung an das Haus der Gesundheit (Kreisgesundheitsamt) zu schicken verwenden S...
Link zum Formular
Nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG) gibt es eine Meldpflicht, die in den §§ 6, 8, und 9 IfSG geregelt ist. Um diese Meldung an das Haus der Gesundheit (Kreisgesundheitsamt) zu schicken verwenden Sie bitte das hier hinterlegte Formular. Die Anschrift und die Faxnummer sind bereits in das Formular eingetragen. Weitere Auskünfte erhalten Sie unter der angebenen Telefonnummer. -
Merkblatt HFMK
Link zum Formular -
Merkblatt Rotavirus
Link zum Formular -
Merkblatt Windpocken Gürtelrose
Link zum Formular -
Merkblatt Norovirus
Link zum Formular -
Merkblatt Streptococcen
Link zum Formular -
Merkblatt Legionellen
Link zum Formular -
Merkblatt Yersiniose
Link zum Formular -
Merkblatt weitere Enteritiden
Link zum Formular -
Merkblatt Scabies
Link zum Formular -
Merkblatt Impetigo contagiosa
Link zum Formular -
Merkblatt Borreliose
Link zum Formular -
Merkblatt Clostridium difficile
Link zum Formular -
Merkblatt Keratokonjunktivitis epidemica
Link zum Formular -
Merkblatt Campylobacter
Link zum Formular -
Merkblatt Masern
Link zum Formular -
Merkblatt Mumps
Link zum Formular -
Merkblatt EHEC
Link zum Formular -
Merkblatt Kopfläuse
Link zum Formular -
Merkblatt enteritische Salmonellen
Link zum Formular -
Merkblatt Influenza
Link zum Formular -
Merkblatt TBC
Link zum Formular -
Merkblatt Meningokokken
Link zum Formular
Formulare für Kreisverwaltung Bergstraße - Gesundheitsamt (I-8/1):
-
Merkblatt Röteln
Link zum Formular -
Merkblatt Shigellose
Link zum Formular -
Merkblatt Keratokonjunktivitis epidemica
Link zum Formular -
Merkblatt Meningokokken
Link zum Formular -
Merkblatt Ringelröteln
Link zum Formular -
Merkblatt Yersiniose
Link zum Formular -
Merkblatt Influenza
Link zum Formular -
Merkblatt Campylobacter
Link zum Formular -
Merkblatt Windpocken Gürtelrose
Link zum Formular -
Merkblatt Masern
Link zum Formular -
Merkblatt enteritische Salmonellen
Link zum Formular -
Merkblatt Tollwut
Link zum Formular -
Merkblatt Clostridium difficile
Link zum Formular -
Merkblatt Mononukleose
Link zum Formular -
Merkblatt HFMK
Link zum Formular -
Merkblatt Norovirus
Link zum Formular -
Merkblatt Borreliose
Link zum Formular -
Merkblatt TBC
Link zum Formular -
Nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG) gibt es eine Meldpflicht, die in den §§ 6, 8, und 9 IfSG geregelt ist. Um diese Meldung an das Haus der Gesundheit (Kreisgesundheitsamt) zu schicken verwenden S...
Link zum Formular
Nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG) gibt es eine Meldpflicht, die in den §§ 6, 8, und 9 IfSG geregelt ist. Um diese Meldung an das Haus der Gesundheit (Kreisgesundheitsamt) zu schicken verwenden Sie bitte das hier hinterlegte Formular. Die Anschrift und die Faxnummer sind bereits in das Formular eingetragen. Weitere Auskünfte erhalten Sie unter der angebenen Telefonnummer. -
Merkblatt EHEC
Link zum Formular -
Merkblatt Impetigo contagiosa
Link zum Formular -
Merkblatt Scabies
Link zum Formular -
Merkblatt Kopfläuse
Link zum Formular -
Merkblatt Legionellen
Link zum Formular -
Merkblatt Streptococcen
Link zum Formular -
Merkblatt weitere Enteritiden
Link zum Formular -
Merkblatt Mumps
Link zum Formular -
Merkblatt Rotavirus
Link zum Formular