Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Anästhesietechnische Assistentin / Anästhesietechnischer Assistent beantragen
Leistungsbeschreibung
Es werden die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Führung der Berufsbezeichnung geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Anästhesietechnische Assistentin / Anästhesietechnischer Assistent erteilt.
Teaser
Sie möchten eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Anästhesietechnische Assistentin / Anästhesietechnischer Assistent beantragen?
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihren Antrag über das Online-Formular bei der zuständigen Behörde ein und laden gegebenenfalls die erforderlichen Dokumente hoch,
- Die Erlaubnis wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).
Zuständige Stelle
Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.
Voraussetzungen
- Sie haben die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden,
- Sie haben sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich eine Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,
- Sie sind nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet,
- Sie verfügen über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- -Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Geeignetheit (nicht älter als drei Monate),
- -Führungszeugnis gemäß § 30 (4) Bundeszentralregistergesetz (nicht älter als drei Monate),
- -Zuverlässigkeitserklärung
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 80,00 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Berufsbezeichnung darf erst nach erfolgter Erlaubnis geführt werden.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage
Anträge / Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Was sollte ich noch wissen?
Dem Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege obliegt die staatliche Anerkennung, die Aufsicht über die Ausbildungsstätten sowie die Genehmigung der Schulen für Anästhesietechnische Assistentinnen / Assistenten und Operationstechnische Assistentinnen / Assistenten zur Annahme von Auszubildenden. Die Behörde ist zuständig für Prüfungsangelegenheiten, die Erteilung von Berufserlaubnisurkunden und die Erstellung von Ersatzdokumenten. Sie entscheidet über potenzielle Gleichwertigkeiten anderer Ausbildungsinhalte sowie mögliche Ausbildungsverkürzungen.
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration