Aufhebung der Bergbaubewilligung beantragen
Leistungsbeschreibung
Mit einer bergrechtlichen Bewilligung dürfen Sie als Einziger in einem festgelegten Gebiet den erteilten Bodenschatz aufsuchen und abbauen.
Sie können diese Bewilligung vollständig oder teilweise aufheben lassen, sowohl gegenständlich (einzelne Bodenschätze) als auch räumlich. Dazu müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Bergbehörde stellen. Sie müssen keine Gründe für eine Aufhebung angeben.
Teaser
Sie besitzen eine Bewilligung zur Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen und möchten diese ganz oder teilweise aufheben lassen? Dann müssen Sie dafür einen Antrag bei der zuständigen Bergbehörde stellen.
Verfahrensablauf
Sie können die Aufhebung online über die Plattform „BergPass“ (sofern im zuständigen Bundesland verfügbar) oder schriftlich oder zur Niederschrift bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.
Aufhebung der Bewilligung online über die Plattform „BergPass“ beantragen:
- Rufen Sie die OnlinePlattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
- Für die Anmeldung benötigen Sie eine bundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
- Rufen Sie den Antrag auf und füllen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß aus.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.
Aufhebung der Bewilligung schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Bergbehörde beantragen:
- Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung und stimmen Sie die erforderlichen Antragsunterlagen ab.
- Reichen Sie den Antrag und alle erforderlichen Unterlagen per Post oder zur Niederschrift bei Ihrer zuständigen Bergbehörde ein.
Weitere Verfahrensschritte:
- Die zuständige Bergbehörde prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.
- Sie erhalten einen Bescheid per Post, in dem Ihnen die Aufhebung Ihrer Bewilligung mitgeteilt wird. Zusätzlich wird der Bescheid elektronisch in das jeweilige Postfach (bundID oder ELSTER Unternehmenskonto) vorab zugestellt und in BergPass eine Info angezeigt.
- Die Bergbehörde gibt die Aufhebung im amtlichen Veröffentlichungsblatt bekannt. Ihre Bewilligung erlischt in dem Umfang, in dem sie aufgehoben wird mit Datum der Veröffentlichung. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Rücknahme der Aufhebung nicht mehr möglich.
Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid. Bezahlen Sie die Gebühren.
Zuständige Stelle
Zuständig ist das Bergbaudezernat des Regierungspräsidiums Darmstadt.
Voraussetzungen
Sie besitzen eine zum Zeitpunkt des Antrags gültige bergrechtliche Bewilligung, um einen bestimmten Bodenschatz im Bewilligungsfeld aufzusuchen und zu fördern sowie das Eigentum daran zu erwerben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Aufhebungsantrag
Welche Gebühren fallen an?
Die Aufhebung ist gemäß § 1 Hessisches Verwaltungskostengesetz gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt gemäß Ziffer 11102 bzw. 11103 des Verwaltungskostenverzeichnisses der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zwischen 120 und 100.000 Euro. Sie bemisst sich am mit der Amtshandlung verbundenen Personal- und Sachaufwand sowie den kalkulatorischen Kosten aller an der Amtshandlung Beteiligten.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Fristen.
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Anträge / Formulare
- Schriftform erforderlich: Ja
- Online-Dienste vorhanden: nein
- Bitte reichen Sie einen schriftlich formlosen Antrag ein
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV)
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / Wi 44 - Bergaufsicht
- Öffnungszeiten:
-
Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr
- Öffentliche Verkehrsmittel:
-
Haltestelle: Am Hochfeld
::Haltestelle: Wiesbaden-Erbenheim
::Haltestelle: Kreuzberger Ring
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