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Landwirtschaftliche Betriebsprämie

Leistungsbeschreibung

Die einheitliche Betriebsprämie ist das wesentliche Resultat der Reform der EU-Agrarpolitik. Sie dient als Einkommensbeihilfe für Inhaber Landwirtschaftlicher Betriebe.

Seit 2005 wurde der größte Teil der als Flächen- und Tierprämien gewährten Direktzahlungen von der Produktion entkoppelt und in die neue Betriebsprämienregelung überführt. Die den Antragstellern zugewiesenen Zahlungsansprüche bilden die Grundlage für die Zahlungen. Diese können auf Antrag gewährt werden, sofern alle Voraussetzungen erfüllt werden.

Die Entkoppelung erfasst nicht alle Prämienarten. Weiterhin teilweise oder vollständig an die Produktion des jeweiligen Erzeugnisses gebunden sind z. B. die Zahlungen für Eiweißpflanzen, Schalenfrüchte, Energiepflanzen und Stärkekartoffeln.

Weitere Informationen über Grundlagen, Antragstellung und Berechnung der Betriebsprämie erhalten Sie im Internetauftritt der Europäischen Kommission unter "Stützungsregelungen für Landwirte"

An wen muss ich mich wenden?

Für die Antragstellung und die Bewilligung sind die Landräte der Hessischen Landkreise zuständig. 

 

Was sollte ich noch wissen?

Die rechtlichen Grundlagen und weitere Informationen erhalten Sie im Internetauftritt des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)