Förderprogramm „Starkes Dorf – Wir machen mit!“
Leistungsbeschreibung
Das Förderprogramm „Starkes Dorf – Wir machen mit!“ unterstützt Projekte, die beispielgebend den gesellschaftlichen Zusammenhalt eines Dorfes stärken, das Miteinander der Generationen fördern sowie die Lebens- und Aufenthaltsqualität dörflicher Zentren verbessern. Das kann die Aufwertung eines Dorfplatzes, die Einrichtung eines Bolzplatzes oder auch die Renovierung eines Backhauses sein. Wichtig ist, dass alle mit anpacken und dass alle die neue Einrichtung später auch nutzen können. Anträge können von Vereinen, Verbänden und sonstigen Initiativen gestellt werden. Nicht antragsberechtigt sind allerdings Ortsbeiräte und Einzelpersonen.
Die Projekte können mit Beträgen zwischen 1.000 und 5.000 Euro gefördert werden. Jährlich stehen 500.000 Euro zur Verfügung.
Teaser
Dörfer machen Hessen stark! Die Landesregierung unterstützt engagierte Dörfer mit dem Förderprogramm „STARKES DORF – Wir machen mit!“. Antragstellende können von 1.000 Euro bis zu 5.000 Euro für Aktivitäten zur Belebung ihrer Ortskerne erhalten.
Verfahrensablauf
Förderanträge können nur online gestellt werden.
- Sie stellen online einen Förderantrag und fügen Angebote/Kostenvoranschläge für Positionen mit einer Gesamtsumme über 1.000 Euro brutto bei.
- Sie müssen die Förderzusage abwarten, bevor Sie Ihr Projekt starten dürfen.
- Sie rufen nach Bedarf die Fördermittel ab.
- Nachdem Sie Ihr Projekt abgeschlossen haben, legen Sie einen Verwendungsnachweis vor.
An wen muss ich mich wenden?
Hessische Staatskanzlei
Voraussetzungen
- Sie müssen ein antragsberechtigter Antragsteller im Sinne der Förderrichtlinie sein
- Ihr Projekt darf noch nicht begonnen sein
- Weitere Voraussetzungen werden durch technische Eingabeeinschränkungen im Rahmen des OnlineAntrags abgefragt
- Eine Antragstellung ist ohne die Erfüllung dieser Voraussetzungen nicht möglich
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Förderung
- Angebote/Kostenvoranschläge
- Genehmigungen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Fördermittel müssen jeweils bis Ende des Haushaltsjahres, in dem die Bewilligung erfolgt ist, abgerufen werden.
Nach Auszahlung der Fördermittel durch die Hessische Staatskanzlei sind die Mittel innerhalb von zwei Monaten zweckentsprechend zu verwenden.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht
Anträge / Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Was sollte ich noch wissen?
Fachlich freigegeben durch
Hessische Staatskanzlei
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen
Hessische Staatskanzlei
- Öffentliche Verkehrsmittel:
-
Haltestelle: Bushaltestelle "Kochbrunnen" oder "Webergasse"
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- Parken:
-
Behindertenparkplatz: Tiefgarage Kurhaus
Anzahl: 20 Gebühren: JaParkplatz: Tiefgarage Kurhaus
Anzahl: 521 Gebühren: Ja
- Aufzug vorhanden:
- Ja
- Rollstuhlgerecht:
- Ja