Dienstleistungen A-Z: Gemeinde Neckarsteinach

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Breitbandausbau genehmigen

Leistungsbeschreibung

Für Sie als Unternehmen der Telekommunikationsbranche bedeutet das digitalisierte Antragsverfahren eine erhebliche Vereinfachung. Anstatt wie bisher in jeder Kommune unterschiedliche Formulare und Vorgehensweisen berücksichtigen zu müssen, steht Ihnen mit dem digitalen Antragsportal ein einheitliches Genehmigungsverfahren für alle angebundenen Wegebaulastträger zur Verfügung.

Da alle Bescheide und Unterlagen in digitaler Form abgewickelt werden, sorgen diese für eine medienbruchfreie Bearbeitung. Durch die übersichtliche Darstellung im Breitband-Portal sehen Sie alle gestellten Anträge auf einen Blick.

Dazu haben Sie eine direkte Kommunikationsmöglichkeit mit den Sachbearbeitern und Sachbearbeiterinnen der Wegebaulastträger. Dadurch verkürzen sich die Rücklaufzeiten und Sie erhalten in kurzer Zeit eine Antwort auf Ihr Anliegen. Dies dürfte die Genehmigungsprozesse zusätzlich beschleunigen.

Teaser

Der Online-Dienst „Breitband-Portal“ steht Telekommunikationsunternehmen und deren Dienstleistern zur Verfügung.

Verfahrensablauf

Leitungsverlegungen können Sie schriftlich oder online beantragen.

Der Prozess beginnt mit der Antragstellung durch Sie als Telekommunikationsunternehmen und endet mit dem Zustimmungsbescheid durch den Wegebaulastträger und dessen digitale Bereitstellung.

Sie können zunächst auch eine Voranfrage stellen.

  • Sie als Telekommunikationsunternehmen erhalten Zugang zum System über ELSTERUnternehmenskonto, erstellen dort Ihren Antrag und reichen gegebenenfalls weitere Dokumente über das Breitband-Portal ein.
    • Dazu wählen Sie die Art des Antrags aus.
    • Informationen zur Durchführung der Baumaßnahme und zur Lokation/Verortung müssen eingetragen werden.
    • Den Leitungsverlauf zeichnen Sie ein.
    • Anlagen, wie beispielsweise Stellungnahmen oder weitere Unterlagen zum Bauvorhaben können Sie im letzten Schritt hinzufügen.
  • Der Wegebaulastträger kann den Antrag im System bearbeiten, dazu prüft er den Antrag auf Richtig und Vollständigkeit.
  • Der Genehmigungsbescheid wird im System dem Telekommunikationsunternehmen zur Verfügung gestellt.

Voraussetzungen

  • Sie sind Eigentümer oder Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze.
  • Sie sind Eigentümer oder Betreiber von öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationslinien.
  • Ihnen wurde das Wegerecht von der BNetzA übertragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Zertifikat für ELSTERUnternehmenskonto
  • Wegerecht der BNetzA
  • bei Dienstleistern zusätzlich Vollmacht

Welche Gebühren fallen an?

Es stehen abhängig vom Wegebaulastträger verschiedene Möglichkeiten für die elektronische Bezahlung zur Verfügung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist für Antragstellende.

Bearbeitungsdauer

Ist der Antrag besonders schwierig, kann sich die Bearbeitungszeit um einen Monat verlängern. Sie werden darüber informiert.

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich, per Niederschrift oder elektronisch per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur erhoben werden.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Was sollte ich noch wissen?

Beim Nachreichen oder Ändern von Antragsunterlagen beginnen die Fristen für die Bearbeitung durch den Wegebaulastträger und insbesondere die der Genehmigungsfiktion neu zu laufen.

Fachlich freigegeben durch

durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Hessische Staatskanzlei

Fachlich freigegeben am

13.09.2022

Zuständige Stellen

Hessische Staatskanzlei

AnschriftGeorg-August-Zinn-Straße 1
65183 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Telefonnummer+49 611 32-0

Telefonnummer+49 800 555-4666

Faxnummer+49 611 32-113708




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Behindertenparkplatz: Tiefgarage Kurhaus
Anzahl: 20 Gebühren: Ja
Parkplatz: Tiefgarage Kurhaus
Anzahl: 521 Gebühren: Ja
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Rollstuhlgerecht:
Ja