Dienstleistungen A-Z: Gemeinde Neckarsteinach

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Förderprogramm „Dein Ehrenamt“

Leistungsbeschreibung

Im Rahmen der Förderrichtlinie stehen jährlich max. 500.000 Euro zur Verfügung. Gemeinnützige Organisationen (Vereine, Stiftungen, Unternehmen), Verbände, Freiwilligenagenturen und kommunale Gebietskörperschaften sowie private Initiativen mit gemeinnützigem Träger können für ein Projekt einen Förderhöchstbetrag von bis zu 15.000 Euro beantragen. Aus der Richtlinie können vielfältige Aktivitäten gefördert werden, wie z. B. Projekte zur Gewinnung neuer Ehrenamtlicher oder zur Erschließung neuer Arten von Ehrenamt, Anerkennungsveranstaltungen, Schulungs- und Weiterbildungsveranstaltungen zum Thema Ehrenamt oder die Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen im Ehrenamt, die im Zusammenhang mit der Außenwirkung der Organisation stehen. Im Rahmen des Förderhöchstbetrages sind auch mehrjährige Förderungen möglich, beginnend mit dem Jahr, in dem die Bewilligungszusage erteilt wurde.

Teaser

Das Land Hessen fördert und unterstützt mit diesem Förderprogramm das Bürgerengagement in Hessen. Ziel der Förderung ist es, die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement zu verbessern und die bestehende Kultur des Ermöglichens und der Anerkennung zu stärken.

Verfahrensablauf

Förderanträge können nur online gestellt werden.

  • Sie füllen einen Förderantrag online aus und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Sie senden den Online-Antrag ab und warten die Förderzusage ab.
  • Sie rufen die Fördermittel ab, evtl. auch in Teilbeträgen.
  • Danach können Sie Ihr Projekt starten.
  • Nachdem Sie Ihr Projekt abgeschlossen haben, legen Sie einen Verwendungsnachweis vor.

An wen muss ich mich wenden?

Hessische Staatskanzlei

Voraussetzungen

  • Sie müssen ein antragsberechtigter Antragsteller im Sinne der Förderrichtlinie sein.
  • Ihr Projekt darf noch nicht begonnen sein.
  • Weitere Voraussetzungen werden durch technische Eingabeeinschränkungen im Rahmen des OnlineAntrags abgefragt.
  • Eine Antragstellung ist ohne die Erfüllung dieser Voraussetzungen nicht möglich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Förderantrag
  • Projektbeschreibung
  • Kosten und Finanzierungsplan
  • Angebote/Kostenvoranschläge
  • Kopie des Personalausweises der vertretungsberechtigten Person der antragstellenden Organisation

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht

Anträge / Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Was sollte ich noch wissen?

Fachlich freigegeben durch

Hessische Staatskanzlei

Fachlich freigegeben am

20.09.2022

Zuständige Stellen

Hessische Staatskanzlei

AnschriftGeorg-August-Zinn-Straße 1
65183 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Telefonnummer+49 611 32-0

Telefonnummer+49 800 555-4666

Faxnummer+49 611 32-113708




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Behindertenparkplatz: Tiefgarage Kurhaus
Anzahl: 20 Gebühren: Ja
Parkplatz: Tiefgarage Kurhaus
Anzahl: 521 Gebühren: Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja