Dienstaufsichtsbeschwerde im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport
Leistungsbeschreibung
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde richtet sich gegen ein mögliches Fehlverhalten einer Bediensteten oder eines Bediensteten im öffentlichen Dienst. Sie ist dann begründet, wenn nachgewiesen ist, dass die bzw. der Dienstverpflichtete persönlich schuldhaft ihre bzw. seine Dienstpflichten verletzt hat. Dies kann der Fall sein, wenn sie er bewusst gegen geltendes Recht verstößt oder sich im dienstlichen Zusammenhang unangemessen verhält.
Die Zuständigkeit des HMdIS für Dienstaufsichtsbeschwerden besteht nur hinsichtlich Beschwerden über die Bediensteten des eigenen Hauses und die Leitung der nachgeordneten Behörden. Nachgeordnete Behörden sind:
- Regierungspräsidium Kassel
- Regierungspräsidium Gießen
- Regierungspräsidium Darmstadt
- Landesamt für Verfassungsschutz
- Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit
- Landesfeuerwehrschule
Teaser
Entgegennahme von Dienstaufsichtsbeschwerden über Bedienstete des Hessischen Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) sowie über die Leitungsebene nachgeordneter Behörden (Zuständigkeitsbereich des Hessischen Ministerium des Innern und für Sport)
Verfahrensablauf
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde können Sie beim Beschwerdemanagement des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport erheben. Die Prüfung Ihres Anliegens kann Zeit in Anspruch nehmen. Nach Abschluss der Überprüfung erhalten Sie einen Bescheid über das Ergebnis der Prüfung Ihres Anliegens.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport.
Voraussetzungen
Es sind keine Voraussetzungen zu erfüllen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Der Antrag kann formlos gestellt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: kostenfrei
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer: Die Dauer der Bearbeitung der Dienstaufsichtsbeschwerde hängt von der Art des Anliegens sowie dem aktuellen Antragsvolumen ab. Ihr Anliegen wird sorgfältig geprüft, die individuelle Bearbeitung kann Zeit in Anspruch nehmen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Gegen die Bescheidung einer Dienstaufsichtsbeschwerde als formloser Rechtsbehelf kann kein weiterer Rechtsbehelf erhoben werden. Die Beschreitung des Rechtswegs bleibt unbenommen.
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport