Kinderreisepass Statusabfrage
Leistungsbeschreibung
Der Kinderreisepass wird von den meisten Staaten weltweit anerkannt. Zum 1. Januar 2021 hat sich die Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen geändert. Seit dem 1. Januar 2021 beantragte Kinderreisepässe werden mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeit.
Der Kinderreisepass wird sofort ausgestellt und ausgehändigt. Sie benötigen ein biometrisches Passbild. Für Kinder unter zehn Jahren gelten dabei weniger strenge Vorgaben als für Erwachsene.
Teaser
Der Kinderreisepass wird in der Regel sofort ausgestellt und ausgehändigt.
Verfahrensablauf
- Mancherorts wird bei der Beantragung des Kinderreisepasses ein Informationsblatt zur Abfrage des Bearbeitungsstatus ausgehändigt. Folgen Sie in diesem Fall einfach der dort beschriebenen Anleitung.
- Bietet die Behörde im Serviceportal eine Online-Abfrage an, so finden Sie zu dieser Beschreibung einen entsprechenden Link.
- Sie können jederzeit auch persönlich oder telefonisch nach dem Bearbeitungsstand Ihres Dokumentes fragen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Bürgeramt Ihres Wohnortes, das die Aufgaben der Passbehörde wahrnimmt.
Zuständige Stelle
Zuständige Stelle für die Ausstellung sowie Änderung bzw. Aktualisierung des Kinderreisepasses ist die Passbehörde (Bürgermeisterin oder Bürgermeister bzw. Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister) Ihres Wohnortes.
Voraussetzungen
keine
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ggf. die Nummer des beantragten Kinderreisepasses (auf dem Zahlungsbeleg, den Sie bei der Beantragung erhalten haben)
- In manchen Fällen wird auch eine PIN zugeteilt, die bei der Statusabfrage anzugeben ist.
Welche Gebühren fallen an?
Eine Statusabfrage ist gebührenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
In der Regel erfolgt die sofortige Bearbeitung sowie Aushändigung des Kinderreisepasses.
Herausgebende Stelle
Freistaat Sachsen, Sächsische Staatskanzlei
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport