Futtermittelkontrolle
Leistungsbeschreibung
Die Amtliche Futtermittelüberwachung erstreckt sich über alle Ebenen der Futtermittelherstellung und des Handels bis hin zu den landwirtschaftlichen Betrieben.
Die rechtliche Grundlage für diese Kontrollen bildet die EU-Kontrollverordnung (Verordnung (EG) Nr. 882/2004)nebst dem Kontrollprogramm Futtermittel für die Jahre 2012 bis 2016 " des BMEL, BVL, BfR und der Länder Dieses Programm setzt folgende Schwerpunkte:
- Die Kontrolle soll verhindern, dass Risiken in der Nahrungskette über die Tiere auf den Menschen übertragen werden.
- Die Kontrolleder Futtermittel soll die Gesundheit der Tiere gewährleisten.
- Die Kontrollen dienen der Überprüfung der ernährungsphysiologischen Qualität der Futtermittel vornehmlich durch die Bestimmung der wertgebenden Bestandteile.
Die Untersuchungsparameter umfassen unter anderem:
- Inhaltsstoffe, zum Beispiel Rohprotein, Fett, Energiegehalt
- Zusatzstoffe, , Kokzidiostatika, Spurenelemente und Verschleppungen von pharmakologischen Wirkstoffen.
- Unerwünschte Stoffe, zum Beispiel Dioxine, Schwermetalle, chlorierte Kohlenwasserstoffe (CKW), polychlorierte Biphenyle (PCB), Mykotoxine
- Schädlingsbekämpfungsmittel
- Unzulässige und verbotene Stoffe
In die Kontrollen werden Vormischungen, Einzelfuttermittel, Alleinfuttermittel, Ergänzungsfuttermittel und Zusatzstoffe einbezogen.
An wen muss ich mich wenden?
Für die Futtermittelkontrolle ist flächendeckend in Hessen das Regierungspräsidium Gießen zuständig.
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat V 51.3 - Qualitätssicherung für Futtermittel und tierische Erzeugnisse
- Öffnungszeiten:
-
Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr
- Aufzug vorhanden:
- Ja
- Rollstuhlgerecht:
- Ja