Dienstleistungen A-Z: Gemeinde Neckarsteinach

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Anschluss an das zentrale, spielerübergreifende Spielersperrsystem OASIS

Leistungsbeschreibung

Anschluss an das Spielersperrsystem OASIS mittels eines Online-Formulars. Der Anschluss an das Sperrsystem kann wie folgt erfolgen:

  • WebService für größere und automatisierte Abfrage (OASIS WS)
  • Webseite für manuelle Abfragen des Sperrsystems (OASIS WEB)
  • Kombination aus OASIS WEB und WS (OASIS WEB/WS)

Mit OASIS WEB steht ein Programm zur Verfügung, das über einen Link im Internetbrowser aufrufbar ist. Über entsprechende Eingabefelder können Sperren abgefragt, eingetragen, geändert und aufgehoben werden.

Falls diese Lösung, die ein händisches Erfassen der Kundendaten in das Programm erfordert, nicht ausreicht, besteht die Möglichkeit, sich über eine eigene Programmlösung oder über die Programmlösung eines Dritten (Dienstleisters) anzuschließen. Hierfür steht die Schnittstelle OASIS WS zur Verfügung. Die Anschlusslösung kann z.B. die Übertragung der Kundendaten an OASIS mit Hilfe eines Kartenlesegerätes ermöglichen, so dass ein „Eintippen“ entfällt.

Teaser

Als Automatenaufsteller, Spielhallenbetreiber oder Buchmacher können Sie den Anschluss an das Spielersperrsystem über Nutzung des Online-Formulars digital in die Wege leiten. Sie können die notwendigen Unterlagen zugleich auf digitalem Weg an die zuständige Behörde weiterleiten.

Verfahrensablauf

Der Anschluss an OASIS ist ausschließlich digital möglich und erfolgt in nachstehenden Schritten

  •  Sie erstellen ein Benutzerkonto für die Antragsstellung
  •  Sie erfassen online die Veranstalter und die Betriebsstätte (Initialantrag)
  • Sie erfassen weitere Betriebsstätten (Folgeanträge)
  •  Sie schließen den OASIS Nutzungsvertrag ab (postalisch)
  •  Sie erhalten die Zugangsdaten zum OASISSystem
  •  Technischer Anschluss und OASIS Nutzung ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung der Zugangsdaten möglich

 Sie erhalten jährlich eine Abrechnung der entgelte, die nach  der Nutzung (Anzahl der Abfragen) berechnet werden.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt dem Regierungspräsidium Darmstadt.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für den Anschluss an OASIS ist das Vorliegen einer entsprechenden

  • glücksspielrechtlichen Erlaubnis bzw.
  • das Vorliegen einer Geeignetheitsbestätigung und

eine Automatenaufstellererlaubnis.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausgefüllter Antrag
  • sowie in Kopie die
    • glücksspielrechtlichen Erlaubnisse
    • Vorliegen einer Geeignetheitsbestätigung
  • Automatenaufstellererlaubnis

Welche Fristen muss ich beachten?

Mit Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis ist der Veranstalter/Vermittler verpflichtet, OASIS zu nutzen. Dies bedeutet, dass der Anschluss an OASIS vor Erlaubniserteilung erfolgen muss.

Bearbeitungsdauer

Unabhängig von der gewählten Anschlusslösung (WEB oder WS) kann der Anschluss innerhalb von 4 Wochen erfolgen, wenn der gewählte Dienstleister (notwendig für die WS Lösung) bereits eine Freigabe besitzt.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Es kann Leistungsklage erhoben werden, da es sich um den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags handelt.

Anträge / Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Was sollte ich noch wissen?

Sind keine aktuellen Erlaubnisse vorhanden, kann der Anschluss an OASIS nicht erfolgen.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

30.07.2021

Zuständige Stellen

Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 24.1 - Glücksspiel - OASIS, gewerbliches Glücksspiel

AnschriftWilhelminenstraße 1-3
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

Telefonnummer+49 6151 12-5465

Faxnummer+49 611 32764-2127


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Öffnungszeiten:

Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr

Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Luisenplatz
: 2, 3, 6, 7, 8, 9
: F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR
Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja