Dienstleistungen A-Z: Gemeinde Neckarsteinach

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Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung

Leistungsbeschreibung

Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.

Sofern der Fahrzeugverkehr von der Verkehrsraumeinschränkung betroffen ist, ist neben der Genehmigung der Sondernutzung des in Anspruch genommenen Straßenraums in der Regel auch eine verkehrsbehördliche Anordnung für die verkehrliche Absicherung der Verkehrsraumeinschränkung einzuholen. Für die Straßenverkehrsbehördliche Anordnung der notwendigen verkehrlichen Maßnahmen ist der Straßenverkehrsbehörde ein Verkehrszeichenplan vorzulegen, es sei denn, es besteht ein geeigneter Regelplan, oder die Arbeiten sind nur von kurzer Dauer und geringem Umfang der Arbeitsstelle, und die Arbeiten sich nur unwesentlich auf den Straßenverkehr auswirken. Die Absicherung von Arbeitsstellen im Straßenraum erfolgt nach den Festlegungen der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA).
 

An wen muss ich mich wenden?

Ihren schriftlichen Antrag stellen Sie in der Regel an das zuständige Straßen- und Tiefbauamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt. Dort erfahren Sie auch, welche Unterlagen oder Nachweise Sie im Einzelnen vorzulegen haben.

Vorab sollten Sie sich beim Bau- oder Ordnungsamt Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung erkundigen, in welche Genehmigungszuständigkeit Ihr Vorhaben einzuordnen ist.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren für die Genehmigung der Sondernutzung sowie ggf. die Anordnung der verkehrslenkenden Maßnahmen an.

Zuständige Stellen

Kreisverwaltung Bergstraße - Straßenverkehrsbehörde

AnschriftTiergartenstraße 7 a
64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt

Öffnungszeiten:

Termine nach Vereinbarung

Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja

Stadt Neckarsteinach - Ordnungsamt

AnschriftHauptstr. 7
69239 Neckarsteinach

Telefonnummer06229 9200-18

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr

Donnerstag 14:00 bis 17:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Bahnhof
:
:
Haltestelle: Schiff
:
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Parken:
Parkplatz: Parkplatz hinter dem Bürgerhaus
Gebühren: Nein
Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja