Dienstleistungen A-Z: Gemeinde Neckarsteinach

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finanzielle Leistungsfähigkeit von Unternehmen des Güterkraftverkehrs und persönliche Zuverlässigkeit von Unternehmen und den zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellten Personen Prüfung

Leistungsbeschreibung

Die gewerbliche Durchführung von Transportleistungen mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen ist erlaubnispflichtig. Dabei ist zwischen einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr (gilt nur im Inland) und einer Gemeinschaftslizenz (gilt innerhalb der Europäischen Union) zu unterscheiden. Die wesentlichen Erteilungsfaktoren sind:

  • fachliche Eignung

Fachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) beziehungsweise Ausbildung als Verkehrsfachwirt oder Speditionskaufmann/-frau (Ausbildung vor dem 04.12.2011 begonnen)

  • finanzielle Leistungsfähigkeit

Eigenkapital von EUR 9.000 für das erste, EUR 5.000 für jedes weitere Kraftfahrzeug)

  • persönliche Zuverlässigkeit

Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sind bei den Bürgerämtern zu beantragen und von diesem direkt an die Erlaubnisbehörde zu übersenden. Sofern Unternehmer bereits selbstständig sind, müssen auch Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Krankenkassen der Arbeitnehmer und der Berufsgenossenschaft vorgelegt werden. Die Unterlagen für die persönliche Zuverlässigkeit dürfen bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein).

Die Antragsstellung erfolgt bei der örtlich zuständigen Genehmigungsbehörde (Betriebssitz des Unternehmens).

Teaser

Sie beabsichtigen, gewerbsmäßig oder gegen Entgelt Güter mit Kraftfahrzeugen über 3,5 Tonnen zu transportieren?  Dazu benötigen Sie die Erlaubnis der örtlich zuständigen Genehmigungsbehörde (Betriebssitz).

Verfahrensablauf

  • Sie müssen die Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz) oder eine nationale Güterkraftverkehrserlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen. Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis oder Gemeinschaftslizenz muss inhaltlich der Anlage 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsrecht (GüKVwV) entsprechen.
  • Die zuständige Stelle entscheidet abschließend über den Antrag.

Voraussetzungen

Die Genehmigung gemäß für den gewerblichen Güterkraftverkehr wird Ihnen nur erteilt, wenn:

  • die Sicherheit und die Leistungsfähigkeit des Betriebs gewährleistet sind,
  • keine Tatsachen vorliegen, die Ihre Unzuverlässigkeit als Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Personen darlegen,
  • Sie als Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet sind und
  • Sie und die von Ihnen mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmer ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Polizeiliches Führungszeugnis (wird der zuständigen Behörde nach Antragsstellung beim Bürgeramt übersandt)
  • Auszüge aus dem Gewerbe- und Verkehrszentralregister
  • Nachweis über Sach- und Fachkundeprüfung der IHK
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Sozialversicherungsträger
  • Eigenkapitalbescheinigung / Vermögensübersicht

Bitte erfragen Sie bei der für Sie zuständigen Behörde, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung der Erlaubnis beziehungsweise der Lizenz beträgt EUR 300,00 zuzüglich für jedes zum Einsatz kommende Fahrzeug EUR 55,00 pro Ausfertigung/beglaubigte Kopie; bei Antragstellung ist ein Vorschuss in Höhe von EUR 200,00 plus EUR 3,30 für jeweils eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister zu entrichten.

Gebühr: 300,00 EUR

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Anträge / Formulare

  • Antrag ist schriftlich zu stellen. Es gibt keine besonderen Anforderungen an die Form.
  • Die auf der Internetseite der Behörde öffentlich zugänglichen Antragsformulare erleichtern die Antragstellung und sollten daher vollständig ausgefüllt an die zuständige Behörde übersandt werden.
  • Ein persönliches Erscheinen in der Behörde ist in der Regel nicht notwendig
  • Kein Onlinedienst möglich (in Berlin)

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO), Abteilung Kraftfahrzeugwesen, Referat Fahrerlaubnisse, Personen- und Güterbeförderung

Fachlich freigegeben am

17.11.2020