Dienstleistungen A-Z: Gemeinde Neckarsteinach

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Kfz-Kennzeichen: umtauschen in Euro-Kennzeichen

Leistungsbeschreibung

Ihr altes amtliches Kennzeichen können Sie in ein Euro-Kennzeichen umtauschen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Zulassungsstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder eine eingetragene Kauffrau/einen eingetragenen Kaufmann.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
    oder (bei ausländischen Mitbürgern) ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
  • bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung und ggf. Handelsregisterauszug
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war oder bei Fahrzeugen, bei denen die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung für die Zulassungsbehörde aus einem anderen amtlichen Dokument ersichtlich ist
  • bisherige Kennzeichenschilder zur Entstempelung
     

Wenn Sie einen Dritten mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen; außerdem muss er Ihr Personaldokument (im Original) bei der Zulassungsstelle vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich auszuweisen.

Welche Gebühren fallen an?

Für den Umtausch werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils geltenden Fassung erhoben; Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt Ihnen die zuständige Zulassungsbehörde. Außerdem fallen Kosten für die neuen Kennzeichenschilder an.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

Fachlich freigegeben am

03.07.2018

Zuständige Stellen

Kreisverwaltung Bergstraße - Kfz-Zulassungsbehörde

AnschriftBenzstraße 1
64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt

Öffnungszeiten:

Montag 07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:30 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

Keine terminfreien Serviceleistungen dienstags von 12.00-12.45 Uhr und donnerstags 12.45-13.

Rollstuhlgerecht:
Ja

Stadt Neckarsteinach - Zulassungsaußenstelle Neckarsteinach

AnschriftHauptstraße 9
69239 Neckarsteinach

Telefonnummer06229 9200-26

Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 08:30 bis 11:00 Uhr
Do. 14:30 bis 16:30 Uhr
Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Bahnhof
:
:
Haltestelle: Schiff
:
:
Parken:
Parkplatz: Parkplatz hinter dem Bürgerhaus
Gebühren: Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Rollstuhlgerecht:
Ja

Formulare

Formulare für Kreisverwaltung Bergstraße - Kfz-Zulassungsbehörde: