Schlüsselzahl 96 oder Schlüsselzahl 196 beantragen
Leistungsbeschreibung
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Fahrerlaubnis Klasse B erweitern. Mit der Schlüsselzahl B96 dürfen Sie Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg führen, sofern die zulässige Gesamtmasse 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt. Die Schlüsselzahl B196 erlaubt Ihnen das Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit maximal 125 cm³ Hubraum, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Dafür absolvieren Sie die entsprechende Fahrerschulung nach Anlage 7a (Schlüsselzahl B96) oder 7b (Schlüsselzahl B196) Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Teaser
Wenn Sie Ihr Fahrzeug mit einem Anhänger über 750 kg führen möchten, benötigen Sie eine Erweiterung der Klasse B um die Schlüsselzahl 96. Wenn Sie Leichtkrafträder bis 125 cm³ ohne Motorrad-Führerschein fahren möchten, brauchen Sie eine Erweiterung um die Schlüsselzahl 196.
Verfahrensablauf
Sie absolvieren die jeweilige Fahrerschulung nach Anlage 7 a (Schlüsselzahl 96) oder Anlage 7 b FeV (Schlüsselzahl 96). Beim Antrag auf Eintragung ist der Nachweis einer Fahrerschulung nach dem Muster nach Anlage 7a oder 7b beizubringen. Eine erneute Fahrprüfung ist nicht notwendig.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit obliegt der Fahrerlaubnisbehörde.
Voraussetzungen
Für die Erweiterung um die Schlüsselzahl 96:
- Sie müssen mindestens 18, im Falle des begleitenden Fahrens 17 Jahre alt sei
- Sie müssen eine Fahrerschulung von mindestens sieben Stunden absolviert haben und nachwiesen können (mind. 2,5 Stunden theoretische Schulung, mind. 3,5 Stunden praktische Schulung)
- Sie müssen im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse B sein oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllen
Für die Erweiterung um Schlüsselzahl 196:
- Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein
- Sie müssen mindestens fünf Jahre im Besitz der Klasse B gewesen sein
- Sie müssen neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (vier Unterrichtseinheiten Theorie und fünf Unterrichtseinheiten Praxis) absolvieren und nachwiesen können
- Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung und der Eintragung der Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis/Pass, ggf. mit Meldebescheinigung
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild nach der PassV (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme); Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei
- Teilnahmebescheinigung Fahrerschulung nach Anlage 7 a (Schlüsselzahl 96) oder nach Anlage 7b FeV (Schlüsselzahl 196)
- gültiger Führerschein
- ggf. Karteikartenabschrift von der zuletzt ausstellenden Behörde (wenn Behörde abweichend)
Welche Gebühren fallen an?
Die Fahrerlaubnisbehörde erhebt Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung und der Eintragung der Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach Auslastung der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Anträge / Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Ja
- Online-Dienste vorhanden: Nein
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen
Kreisverwaltung Bergstraße - Fahrerlaubnisbehörde
- Rollstuhlgerecht:
- Ja