Verwendung von Arbeitsmitteln Erteilung Ausnahmen von der Betriebssicherheitsverordnung
Leistungsbeschreibung
Auf schriftlichen Antrag können Ausnahmen von der Betriebssicherheitsverordnung zugelassen werden, wenn die Anwendung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte führen würde. Die Ausnahme muss sicherheitstechnisch vertretbar und mit dem Schutz der Beschäftigten und, soweit überwachungsbedürftige Anlagen betroffen sind, auch mit dem Schutz anderer Personen vereinbar sein.
Teaser
Bestimmte Schutzmaßnahmen der Betriebssicherheitsverordnung führen im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte. Auf schriftlichen Antrag können Ausnahmen zugelassen werden.
Verfahrensablauf
- Antragstellung,
- Prüfung,
- Bescheidung
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt den Regierungspräsidien (RP).
Voraussetzungen
Die Anwendung der Vorschrift führt im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antrag mit folgenden Angaben
- Grund für die Beantragung der Ausnahme, Darstellung der unverhältnismäßigen Härte,
- betroffene Tätigkeiten und Verfahren,
- Zahl der voraussichtlich betroffenen Beschäftigten,
- technischen und organisatorischen Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Sicherheit und zur Vermeidung von Gefährdungen getroffen werden sollen,
- Sachverständigengutachten, auf Verlangen der Behörde
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren und Auslagen an.
Rechtsbehelf
Rechtsbehelf wird im Bescheid mitgeteilt.
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen
Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung VI Arbeitsschutz - Standort Darmstadt
- Öffnungszeiten:
-
Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.
Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendi
- Öffentliche Verkehrsmittel:
-
Haltestelle: Haltestelle Luisenplatz
: 2, 3, 6, 7, 8, 9: F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR
- Aufzug vorhanden:
- Ja
- Rollstuhlgerecht:
- Ja
Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung VI Arbeitsschutz - Standort Frankfurt
- Öffnungszeiten:
-
Mo.- Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag 08:00 - 15:00 Uhr
- Öffentliche Verkehrsmittel:
-
Haltestelle: Hauptbahnhof, Südseite
: diverse: diverse: diverse: diverse
- Aufzug vorhanden:
- Ja
- Rollstuhlgerecht:
- Ja
Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung VI Arbeitsschutz - Standort Wiesbaden
- Öffnungszeiten:
-
Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.
Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendi
- Öffentliche Verkehrsmittel:
-
Haltestelle: Tillpetersrech
::Haltestelle: Am Hochfeld
: 28: 15Haltestelle: Wiesbaden-Erbenheim
::Haltestelle: Kreuzberger Ring
: 28: 15
- Aufzug vorhanden:
- Ja
- Rollstuhlgerecht:
- Ja