Dienstleistungen A-Z: Gemeinde Neckarsteinach

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Personalausweis Änderung

Leistungsbeschreibung

Ihre Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein, sonst wird der Ausweis ungültig. Bei Änderungen müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Adressänderung (Änderung im Chip und Adressaufkleber)

Teaser

Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen sie dies schnellstmöglich ändern lassen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Welche Gebühren fallen an?

Wird die Ausstellung eines neuen Personalausweises erforderlich, richten sich die Gebühren nach § 1 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV). Die Änderung der Anschrift auf dem Personalausweis ist nach § 1 Abs. 5 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) gebührenfrei.

Was sollte ich noch wissen?

Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

17.12.2020