Dienstleistungen A-Z: Gemeinde Neckarsteinach

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)

Ausbildungseignung: Zuerkennung durch die IHK beantragen

Leistungsbeschreibung

Möchten Sie in Ihrem Unternehmen Lehrlinge ausbilden, muss zuvor von den zuständigen Stellen festgestellt werden, ob alle erforderlichen Berechtigungen sowie Eignungen zum Einstellen und Ausbilden gegeben sind. Dies geschieht durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Berufsbildung in allen nichthandwerklichen Ausbildungsberufen der gewerblichen Wirtschaft.

Die Ausbildungsberechtigung wird geprüft

  • vor erstmaliger Ausbildung,
  • bei jeder weiteren Ausbildung in den darauffolgenden Jahren,
  • bei Erweiterung des Ausbildungsangebotes auf einen anderen Ausbildungsberuf,

bei Änderung der Gesetzeslage.

Verfahrensablauf

Für die Prüfung der Ausbildungsberechtigung können Sie bei der jeweils zuständigen IHK den Antrag stellen.

Der zuständige Berater Berufliche Bildung vereinbart einen Termin, um vor Ort die Voraussetzungen zur Ausbildung zu prüfen. Zu diesem Termin wird umfassend zu den rechtlichen Rahmenbedingungen der Ausbildung informiert und es werden alle erforderlichen Unterlagen ausgegeben.

Hinweis:
Es ist auch möglich, dass Sie telefonisch einen Termin mit einem Berater der IHK vereinbaren.

Nach Feststellung der Ausbildungsberechtigung kann das Unternehmen Auszubildende einstellen. Das auszubildende Unternehmen hat unverzüglich nach Abschluss des Berufsbildungsvertrages mit dem Auszubildenden bei der örtlich zuständigen IHK die Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zu beantragen.

Hinweis:
Die Verfahrensweisen gelten im Wesentlichen auch bei der Eintragung von Umschulungsverträgen.

An wen muss ich mich wenden?

Der Antrag ist an die IHK zu richten, die für den Ort der Betriebsstätte zuständig ist.

Voraussetzungen

Sie sind als Unternehmer dann zur Ausbildung berechtigt, wenn die Ausbildungsstätte und das Ausbildungspersonal geeignet sind.

Die Eignung der Ausbildungsstätte liegt vor, wenn

  • die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten laut Ausbildungsverordnung - gegebenenfalls unter Einbeziehung einzelner Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte - vermittelt werden können,
  • die erforderlichen Werkzeuge, Gerätschaften, Maschinen und Räumlichkeiten vorhanden sind, die zur Ausbildung benötigt werden und
  • die Zahl der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Plätze oder zur Zahl der beschäftigten Fachkräfte steht; Ausnahmen sind möglich, wenn die Berufsausbildung nicht gefährdet wird.

Das Ausbildungspersonal ist geeignet, wenn die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen gegeben sind.

Fachlich geeignet ist, wer die beruflichen sowie die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, die für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte erforderlich sind.

Die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, wer

  • die Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat
    oder
  • eine anerkannte Prüfung an einer Ausbildungsstätte oder vor einer Prüfungsbehörde oder eine Abschlussprüfung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Schule in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat
    oder
  • eine Abschlussprüfung an einer deutschen Hochschule in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat
    oder
  • im Ausland einen Bildungsabschluss in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung erworben hat, dessen Gleichwertigkeit nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz oder anderen rechtlichen Regelungen festgestellt worden ist
    und
  • zusätzlich in allen Fallkonstellationen eine angemessene Zeit in seinem Beruf praktisch tätig gewesen ist.

Ausnahmen sind in bestimmten Fällen nach § 30 Absätze 3, 4 und 6 Berufsbildungsgesetz möglich.

Darüber hinaus müssen Ausbilder für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz die Ausbildereignungsprüfung erfolgreich abgelegt haben.

Hinweis:
Persönlich nicht geeignet zur Berufsausbildung sind zum Beispiel Personen, die wegen einschlägiger Vorstrafen keine Kinder beschäftigen dürfen oder wiederholt oder schwer gegen das Berufsbildungsgesetz verstoßen haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag
  • Ausbilderkarte
  • Antrag auf Eintragung einschließlich der Berufsausbildungsverträge

Es können weitere Unterlagen erforderlich sein - dies erfahren Sie bei der zuständigen Stelle


 

Welche Gebühren fallen an?

Die Prüfung der Ausbildungsberechtigung ist gebührenfrei.

Rechtsgrundlage