Dienstleistungen A-Z: Gemeinde Neckarsteinach

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Ausbildungsförderung für Fortbildung beantragen

Leistungsbeschreibung

Ausbildungsförderung können Sie für den Besuch von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und -gymnasien und Kollegs erhalten.

Als Ausländer können Sie Ausbildungsförderung  unter bestimmten Voraussetzungen erhalten.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Ausbildungsförderung müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle einreichen. Verwenden Sie dazu die entsprechenden Formblätter. Zur Fristwahrung genügt ein formloser Antrag.

In Hessen können Sie Ihren Antrag hessenweit unter https://www.bafög-hessen.de online erstellen und dort auch das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung ermitteln. Bei Fragen zum Antrag wenden Sie sich bitte ausschließlich an das für Sie zuständige Amt.

Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über die Entscheidung. Bei einem positiven Bescheid werden die Zahlungen monatlich im Voraus auf das angegebene Konto überwiesen.

Über Leistungen nach dem BAföG wird in der Regel für ein Schuljahr entschieden. Danach müssen Sie einen neuen Antrag stellen. Den genauen Bewilligungszeitraum für Ihre Förderung entnehmen Sie dem Bescheid.

An wen muss ich mich wenden?

An das zuständige Amt für Ausbildungsförderung

Voraussetzungen

  • deutscher Staatsbürger
  • ausländischer Staatsbürger ja nach Aufenthaltsstatus
  • Ihre Leistungen als Auszubildender lassen erwarten, dass Sie das Ausbildungsziel erreichen werden
  • Nachweis eines Förderungsbedarfes für den Lebensunterhalt und die Ausbildung

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ggf. Einkommensnachweise der Eltern
  • Steuerbescheid vom vorletzten Kalenderjahr /Arbeitslosenbescheid

wenn kein Steuerbescheid vorhanden ist:

  • Lohnsteuerkarte vom vorletzten Kalenderjahr (bis 2010)
  • Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung / Bescheinigung des zuständigen Finanzamts zum steuerfreien Jahresbetrag (ab 2011)

ggf. werden weitere Unterlagen benötigt

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

BAföG erhalten Sie frühestens von Beginn des Monats an, in dem Sie die Ausbildung aufnehmen, jedoch erst, wenn Sie auch einen Antrag gestellt haben.

Anträge / Formulare

Die erforderlichen Formblätter sind bei den Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich und liegen auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst ausdruckbar vor.

Was sollte ich noch wissen?

BAföG-Hotline:

0800 - 223-6341 (kostenfrei)

Anrufzeiten:
Mo: 08:00 - 20:00 Uhr
Di:  08:00 - 20:00 Uhr
Mi:  08:00 - 20:00 Uhr
Do: 08:00 - 20:00 Uhr
Fr:  08:00 - 20:00 Uhr