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Lebensmittelüberwachung - Vereins- und Straßenfeste

Leistungsbeschreibung

Sommerzeit – Festezeit: Mit steigenden Temperaturen nimmt auch die Zahl der privaten und öffentlichen Feste zu. Kindergärten, Schulen und Kirchengemeinden, aber auch Vereine veranstalten regelmäßig Feste, bei denen auch für das leibliche Wohl gesorgt wird.

Beim Umgang mit Lebensmitteln kann es jedoch zu Fehlern kommen, die nicht ohne Folgen für die Gesundheit der Gäste bleiben. Mangelnde Hygiene bei Zubereitung und Lagerung von Lebensmitteln kann die Ursache für Lebensmittelinfektionen (z.B. Salmonellosen) sein. Um jede nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel zu verhindern, müssen hygienische Mindestanforderungen eingehalten werden. Vorbeugung ist der beste Schutz gegen böse Überraschungen.

Hinweis: Für gewerbliche Lebensmittelunternehmer gelten umfangreiche gesetzliche Vorschriften. Das heißt letztendlich, wenn regelmäßig auf Straßen- und Vereinsfesten Lebensmittel angeboten werden – z.B. weil der Besitzer einer Metzgerei oder einer Gaststätte auch über ein entsprechendes Standfahrzeug verfügt - unterliegen diese Unternehmer den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen. Näheres zu diesen gesetzlichen Anforderungen finden Sie in dem Merkblatt zur Lebensmittelhygiene in Betrieben für Lebensmittelunternehmer/Innen

An wen muss ich mich wenden?

An die für die Einhaltung der Hygienevorschriften: zuständige Behörde der Lebensmittelüberwachung

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Achtung: Grundsätzlich muss jede Veranstaltung, die über den privaten Bereich (z.B. Familienfest) hinausgeht, genehmigt werden. Hier erhalten Sie nähere Informationen zu Veranstaltungen: StVO - Erlaubnisse und Ausnahmen

Bemerkungen

Weitere Informationen:

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

15.05.2014