Fahreignungsregister
Leistungsbeschreibung
Am 01.05.2014 wurde aus dem Verkehrszentralregister (VZR) das Fahreignungsregister (FAER) und das bestehende Punktsystem wurde auf das neue Fahreignungs-Bewertungssystem umgestellt.
Im Fahreignungsregister werden Informationen über Verkehrsteilnehmer, die im Straßenverkehr auffällig gewordenen sind, gespeichert, soweit die begangene Zuwiderhandlung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem mit Punkten zu bewerten ist.
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Fahreignungsregister; Löschung
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Fahreignungsregister; Eintragung
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Fahreignungsregister; Auskunft
An wen muss ich mich wenden?
Kraftfahrt-Bundesamt
Fördestraße 16
24944 Flensburg
Deutschland
Tel.: +49 461 - 316-0
Fax: +49 461 - 316-1495 oder -1650
Rechtsgrundlage
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§§ 28 ff. Straßenverkehrsgesetz (StVG)
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§ 4 Absatz 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Bemerkungen
Weiterführende Informationen:
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Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog
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Faltblatt zum neue Fahreignungsregister (FAER)