Dienstleistungen A-Z: Gemeinde Neckarsteinach

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Approbation (Zulassung) als Tierarzt beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie in Deutschland dauerhaft als Tierarzt oder Tierärztin tätig sein möchten, müssen Sie für diese Tätigkeit zugelassen (approbiert) sein.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Approbation müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie müssen ihn handschriftlich unterzeichnen oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Der Antrag muss den Hinweis enthalten, dass Sie die berufliche Tätigkeit in Hessen ausüben wollen.

Sie werden innerhalb von 4 Wochen darüber benachrichtigt, ob Ihr Antrag vollständig ist oder ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen.

Nach erfolgter Approbation wird Ihnen eine Approbationsurkunde zugestellt.

Den Antrag auf Approbation müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie müssen ihn handschriftlich unterzeichnen oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Der Antrag muss den Hinweis enthalten, dass Sie die berufliche Tätigkeit in Hessen ausüben wollen. Die dafür notwendigen Formulare stehen Ihnen zum Download zur Verfügung oder Sie erhalten sie bei der zuständigen Stelle.

Sie werden innerhalb von 4 Wochen darüber benachrichtigt, ob Ihr Antrag vollständig ist oder ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen.

Nach erfolgter Approbation wird Ihnen eine Approbationsurkunde zugestellt.

Umfassende Informationen finden Sie im Internetauftritt des Regierungspräsidiums Gießen – Tierärztliche Approbation

An wen muss ich mich wenden?

An das Regierungspräsidium Gießen

Voraussetzungen

Die Approbation kann erteilt werden, wenn Sie über einen Abschluss eines tiermedizinischen Studiums verfügen. Eine Approbation kann nur erteilt werden, wenn die Ausbildung einem deutschen Hochschulstudium gleichwertig ist. Gegebenenfalls müssen Sie Nach- beziehungsweise Kenntnisprüfungen ablegen.

Außerdem müssen Sie nachweisen, dass Sie

  • sich keines Verhaltens schuldig gemacht haben, das Sie für die Ausübung des tierärztlichen Berufs unwürdig oder unzuverlässig macht,
  • in gesundheitlicher Hinsicht für die Ausübung des Tierarztberufes geeignet sind,
  • über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.

Eine in einem der übrigen EU-/EWR-Staaten oder in der Schweiz abgeschlossene tierärztliche Ausbildung ist einer Ausbildung in Deutschland gleichgestellt. Die Gleichwertigkeit der Ausbildung muss nachgewiesen werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
  • Erklärung, dass kein gerichtliches Strafverfahren oder staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen Sie anhängig ist.
  • Ärztliche Bescheinigung (nicht älter als einen Monat), wonach keine Anhaltspunkte vorliegen, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur ordnungsgemäßen Ausübung des Berufs ungeeignet sind.
  • für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
    • Bei Wohnsitz in Deutschland:
      • Führungszeugnis
    • Bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen.
  • Lebenslauf mit Schwerpunkten Ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit
  • Geburtsurkunde
  • eventuell Eheurkunde
  • Zeugnisse (z.B. Diplome) über die tierärztliche Prüfung oder
    • den Ausbildungsnachweis des jeweiligen EU-/EWR-Staates oder der Schweiz beziehungsweise
    • Ausbildungsnachweis und Bescheinigung der zuständigen Behörde des jeweiligen Staates über die Gleichwertigkeit der Ausbildung
  • Meldebestätigung der jeweiligen Stadt/Gemeinde
  • Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache

Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die zuständige Stelle weitere Dokumente anfordern.

Daneben können weitere Nachweise (z.B. Tätigkeitsnachweise) verlangt werden. Erkundigen Sie sich bitte direkt bei der zuständigen Stelle.

Hinweis: Fremdsprachige Unterlagen müssen Sie in deutscher Übersetzung beifügen. Die Übersetzung muss durch einen amtlich vereidigten Urkundendolmetscher oder eine amtlich vereidigte Urkundendolmetscherin erfolgen. Diplome, Zeugnisse der tierärztlichen Ausbildung und Arbeitsnachweise müssen Sie in beglaubigter Übersetzung vorlegen.

Welche Gebühren fallen an?

Ausstellung der Approbation: 150,00 Euro - 350,00 Euro

Welche Fristen muss ich beachten?

Das amtliche Führungszeugnis darf nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein.

Die ärztliche Bescheinigung darf nicht älter als einen Monat sein.

Bearbeitungsdauer

Nach Eingang aller angeforderten Unterlagen maximal 4 Monate.

Anträge / Formulare

Die erforderlichen Formulare stehen Ihnen  im Internetauftritt des Regierungspräsidiums Gießen zum Download zur Verfügung

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

23.07.2013

Zuständige Stellen

Regierungspräsidium Gießen - Dezernat V 54 - Veterinärwesen und Verbraucherschutz

AnschriftSchanzenfeldstraße 8
35578 Wetzlar

Telefonnummer0641 303-0

Faxnummer0641 303-5430

Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 16:30 Uhr

Di. 08:00 - 16:30 Uhr

Mi. 08:00 - 16:30 Uhr

Do. 08:00 - 16:30 Uhr

Fr. 08:00 - 15:00 Uhr

Parken:
Parkplatz: nach Verfügbarkeit
Gebühren: Nein
Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja