Dienstleistungen A-Z: Gemeinde Neckarsteinach

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Nationales Visum beantragen

Leistungsbeschreibung

Je nachdem, welche Staatsangehörigkeit Sie besitzen, benötigen Sie für Aufenthalte in Deutschland, die länger als 90 Tage dauern, ein nationales Visum. Das Vorgehen und die Voraussetzungen sind auch abhängig davon, zu welchem Zweck Sie sich in Deutschland aufhalten wollen (beispielsweise Erwerbstätigkeit, Familiennachzug, Studium und Ausbildung).

Für Staatsangehörige der EU-Staaten und einiger weiterer Staaten (beispielsweise Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, USA, Kanada, Australien) besteht keine Visumpflicht. Diese können in der Regel auch für einen längeren Aufenthalt ohne nationales Visum einreisen und ihren Aufenthaltstitel nach der Einreise bei der Ausländerbehörde beantragen. Eine vollständige Länderliste mit einer Angabe der jeweiligen Visumpflichten finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

In bestimmten Fällen müssen Sie Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Die Erteilung des nationalen Visums  richtet  sich  nach denselben Vorschriften, die auch  für die Erteilung des Aufenthaltstitels gelten, den Sie nach Ablauf des Visums im Inland  beantragen müssen (zum Beispiel Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU).

Teaser

Wenn Sie für einen längerfristigen Aufenthalt nach Deutschland einreisen wollen, müssen Sie ein nationales Visum beantragen.

Verfahrensablauf

Ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt müssen Sie  bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung beantragen. 

  • Informieren Sie sich auf der Internetseite der für Sie zuständigen Auslandsvertretung über das Antragsverfahren und die vorzulegenden Unterlagen 
  • Vereinbaren Sie einen Termin bei der Auslandsvertretung 
  • Laden Sie den Visumsantrag herunter, drucken und füllen Sie ihn aus. Zum vereinbarten Termin sprechen Sie bitte persönlich bei der Auslandsvertretung vor. Bitte bringen Sie den ausgefüllten Antrag und alle erforderlichen Unterlagen mit.
  • Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Auslandsvertretung wird mit Ihnen ein Gespräch führen. Dieses findet aus Sicherheitsgründen am Schalter statt.
  • In bestimmten Fällen setzt sich die Auslandsvertretung  nach Annahme Ihres Antrags mit der Ausländerbehörde oder im Fall der Arbeitsaufnahme mit der Bundesagentur für Arbeit in Deutschland in Verbindung, die für den Ort zuständig ist, in dem Sie wohnen oder arbeiten möchten. Die Auslandsvertretung kann in diesen Fällen das Visum nur erteilen, wenn die Ausländerbehörde bzw. die Bundesagentur für Arbeit zustimmt.
  • Das Visum wird in Form eines Etiketts in Ihren Pass eingeklebt.
  • Nur wenn Ihnen kein Visum erteilt werden kann, erhalten  Sie einen schriftlichen Bescheid. Sie haben dann folgende Rechtsmittel:
    • Sie können Ihre Einwände innerhalb eines Monats bei der Auslandsvertretung schriftlich vorbringen (remonstrieren). Die Auslandsvertretung prüft Ihren Visumantrag dann erneut.
    • Wenn Ihr Antrag auch nach der zweiten Prüfung abgelehnt wurde, können Sie innerhalb eines Monats beim Verwaltungsgericht Berlin Klage erheben.
    • Sie können auch direkt innerhalb eines Monats beim Verwaltungsgericht Berlin Klage erheben. 
  • Wenn Sie sich bereits in Deutschland aufhalten: Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Ausländerbehörde. Sie ist für aufenthaltsrechtliche Fragen zuständig und entscheidet über Ihren Antrag.

An wen muss ich mich wenden?

Ansprechpartner für nationale Visa sind die Visastellen der deutschen Auslandsvertretungen.

Zuständige Stelle

Für Visumangelegenheiten im Ausland sind die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland (Botschaften, Generalkonsulate) zuständig. Über die Internetseite des Auswärtigen Amtes finden Sie alle notwendigen Informationen zu Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen sind abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit und dem Zweck Ihres Aufenthaltes. Sie sind im Einzelnen geregelt in den Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes und weiterer Rechtsverordnungen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Einzelheiten zu den vorzulegenden Unterlagen finden Sie auf den Internetseiten der deutschen Auslandsvertretungen.

Welche Gebühren fallen an?

  • Regelsatz: EUR 75,00 
  • für Minderjährige bis zum 18. Geburtstag: EUR 37,50

In bestimmten Fällen kann die Gebühr ermäßigt oder ganz erlassen werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Bitte stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig. Informationen zur Terminsituation und zur Terminbuchung finden Sie auf den Internetseiten der deutschen Auslandsvertretungen.

Bearbeitungsdauer

Abhängig vom Einzelfall zwischen wenigen Tagen und mehreren Monaten

Anträge / Formulare

  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja

Fachlich freigegeben durch

Auswärtiges Amt

Fachlich freigegeben am

20.08.2020

Zuständige Stellen

Auswärtiges Amt

11013 Frankfurt am Main

Telefonnummer+49(0)03018-17-0

Telefonnummer+49(0)03018-17-2000

Faxnummer+49(0)03018-17-3402
Öffnungszeiten:
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