Dienstleistungen A-Z: Gemeinde Neckarsteinach

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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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Verkehrsüberwachung

Leistungsbeschreibung

Das deutsche Verkehrsrecht setzt sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Gesetze zusammen. Die wichtigsten Gesetze des Verkehrsrechts sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und, auf dieser Rechtsgrundlage aufbauend, die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Gemeinsam regeln sie die persönlichen Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr, wichtige Verhaltensvorschriften, notwendige Fahrzeugstandards und die Beförderung von Personen und Sachen auf den verschiedenen Verkehrswegen. Die Maßnahmen der Verkehrsüberwachung leisten ihren Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr. Verkehrskontrollen beispielsweise sind ein Teil der Verkehrsüberwachung. Diese Aufgaben werden durch die Polizei und die Hilfspolizeibeamten der Städte und Gemeinden übernommen. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs liegt in der Verantwortung der Städte und Gemeinden und der Polizei.

Weiterführende Informationen erhalten Sie im Internetauftritt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur unter "Straßenverkehrs-Ordnung".

Zuständige Stellen

Stadt Neckarsteinach - Ordnungsamt

AnschriftHauptstr. 7
69239 Neckarsteinach

Telefonnummer06229 9200-18

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr

Donnerstag 14:00 bis 17:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Bahnhof
:
:
Haltestelle: Schiff
:
:
Parken:
Parkplatz: Parkplatz hinter dem Bürgerhaus
Gebühren: Nein
Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja

Gemeinsamer Ordnungsbehördenbezirk Hessisches Neckartal

AnschriftHauptstr. 7
69239 Neckarsteinach