Dienstleistungen A-Z: Gemeinde Neckarsteinach

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Beantragung der Anerkennung des International Baccalaureate Diploma/Diplôme du Baccalauréat International als Hochschulzugangsberechtigung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie an einer internationalen Schule ein IB-Diplom erworben haben und in Deutschland studieren wollen, können Sie einen Antrag auf Anerkennung Ihres IB-Diploms als Hochschulzugangsberechtigung stellen. Nach erfolgreicher Prüfung der Voraussetzungen wird Ihnen eine in Deutschland gültige Bescheinigung ausgestellt.

Mit einer vollständigen Anerkennung Ihres IB-Diploms als Hochschulzugangsberechtigung können Sie in Deutschland das Studium aller Fächer an allen Universitäten und Hochschulen aufnehmen. Hierfür wird die Punktezahl, die Sie im IB-Programm erreicht haben, auch in das deutsche Notensystem umgerechnet.

Teaser

Wenn Sie an einer internationalen Schule ein IB-Diplom erworben haben und in Deutschland studieren wollen, können Sie einen Antrag auf Anerkennung Ihres IB-Diploms als Hochschulzugangsberechtigung stellen.

Verfahrensablauf

  • Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, prüfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Hessischen Kultusministerium, ob die Voraussetzungen für eine Anerkennung Ihres IBDiploms, wie die Kultusministerkonferenz sie beschlossen haben, gegeben sind.
  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, werden ein Anerkennungsbescheid und ein Kostenbescheid erstellt.
  • Nachdem Sie uns das IBDiplom als beglaubigte Kopie per Post haben zukommen lassen, werden der Anerkennungsbescheid und der Kostenbescheid ebenfalls per Post an Sie gesendet.
  • Alternativ können Sie den Anerkennungsbescheid und den Kostenbescheid auch persönlich in unseren Geschäftsräumen (Hessisches Kultusministerium in Wiesbaden, Kirchgasse 2, 5. OG) nach vorheriger Terminvereinbarung unter gregor.verhoff@kultus.hessen.de oder 0611368-2322 abholen und hierbei Ihr IB-Diplom im Original oder als beglaubigte Kopie vorzeigen.
  • Die Verwaltungsgebühr von 70 Euro überweisen Sie bitte anschließend.
  • Sofern die Voraussetzungen für eine Anerkennung nicht gegeben sind, erhalten Sie per Post einen Bescheid, der Ihnen dies mitteilt, deutlich macht, welche Gründe gegen eine Anerkennung sprechen, und Ihnen Alternativen nennt, wie Sie eine Hochschulzugangsberechtigung erhalten können.

An wen muss ich mich wenden?

Hessisches Kultusministerium

Referat III.4

z. Hd. Herr Verhoff

Luisenplatz 10

65185 Wiesbaden

Tel.: 0611-368-2322

E-Mail: IB-Anerkennung@kultus.hessen.de

Zuständige Stelle

Hessisches Kultusministerium

Referat III.4

z. Hd. Herr Verhoff

Luisenplatz 10

65185 Wiesbaden

Tel.: 0611-368-2322

E-Mail: IB-Anerkennung@kultus.hessen.de

Voraussetzungen

Sie haben Ihren ersten Wohnsitz in Hessen oder wollen an einer nicht staatlichen Hochschule studieren, welche ihren Hauptsitz

oder Studienort in Hessen hat.

Eine Anerkennung eines IB-Diploms als Hochschulzugangsberechtigung kann erfolgen, sofern es nach einem Besuch von mindestens zwölf aufsteigenden Jahrgangsstufen an Schulen mit Vollzeitunterricht erworben worden ist.

Darüber hinaus müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Unter den sechs Prüfungsfächern des IB müssen zwei Sprachen auf dem Niveau A oder B sein – darunter muss mindestens eine fortgesetzte Fremdsprache als "Language A" (Ab Prüfung 2013 Language A: Language and Literature oder Language A: Literature. Für Schülerinnen und Schüler, die an ihrer Schule keinen Unterricht in ihrer Muttersprache erhalten können, kann ein entsprechender School supported selftaught-Kurs als Language A: Literature SL anerkannt werden.) oder „Language B HL“ (Gilt ab Prüfung 2013.) sein;
  • Unter den sechs Prüfungsfächern des IB muss ein naturwissenschaftliches Fach (Biology, Chemistry, Physics) sein;
    • Unter den sechs Prüfungsfächern des IB muss Mathematik sein:Mathematical Methods (Von Prüfung 2006 bis einschl. Prüfung 2020 Mathematics SL.IB-Absolventen, die mit dem Prüfungstermin 2021 Mathematik nur auf dem SL nachweisen, kann nur ein fachgebundener Hochschulzugang anerkannt werden, für Studienfächer, die nicht dem mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Bereich zuzuordnen sind) 
    • oder

      Mathematics HL* oder Further Mathematics in Verbindung mit Mathematics HL* (* Ab Prüfung 2021 Mathematics: Analysis and Approaches HL oder Mathematics: Applications and Interpretation HL.);

  • Unter den sechs Prüfungsfächern des IB muss ein gesellschaftswissenschaftliches Fach (History, Geography, Economics, Psychology, Philosophy, Social Anthropology, Business and Management, Global Politics) sein;
  • Unter den sechs Prüfungsfächern des IB kann das sechste verbindliche Fach außer den vorher genannten Fächern eines der nachfolgenden Fächer sein: Art/Design (heißt seit Mai 2000 Visual Arts), Music, Theatre Arts (heißt ab Prüfung 2009 Theatre); Film, Literature and Performance, eine weitere moderne Fremdsprache, Latin, Classical Greek, General Chemistry, Applied Chemistry, Environmental Systems (heißt ab Prüfung 2010 Environmental Systems and Societies), Computer Science, Design Technology, World Religions, Sports exercise and health science.
  • Unter den drei IBFächern auf dem „Higher Level“ muss entweder Mathematik oder ein naturwissenschaftliches Fach (Biology, Chemistry oder Physics) sein.
  • Alle Fächer müssen im „IBDiploma Programme“ zweijährig aufsteigend durchgängig belegt worden sein.
  • Die geforderten sechs Fächer müssen mindestens mit der IBNote 4 benotet sein. Die IB-Note 3 in einem Fach kann einmal durch mindestens die IBNote 5 in einem weiteren Fach auf mindestens demselben Anspruchsniveau ausgeglichen werden, wenn insgesamt mindestens 24 Punkte erzielt worden sind. Die IB-Note 3 in mehr als einem Fach oder die IB-Noten 2, 1 und 0 in nur einem Fach können nie ausgeglichen werden.

Hinweis: Als deutscher Staatsbürger mit IB-Diplom, der an einer Schule im Ausland mit IB-Programm das Fach Deutsch nicht belegt hat, müssen Sie vor Aufnahme eines Studiums in Deutschland hinreichende Deutschkenntnisse nachweisen; wie genau dieser Nachweis aussieht, wird durch landesrechtliche Bestimmungen näher geregelt. Die jeweiligen Wissenschafts-Ministerien der Länder bzw. die aufnehmenden Hochschulen können Ihnen hierzu Auskunft geben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • IBDiplom (im Original oder als beglaubigte Kopie)
  • IBZwischenzeugnisse der Jahrgangsstufen 11 und 12 mit Level-Angaben
  • Zeugnis der Jahrgangsstufe 10 vor Beginn des IB
  • Tabellarischer Lebenslauf (mit lückenlosem schulischen Werdegang)
  • Kopie der Vorder- und Rückseite eines Ausweisdokuments (z. B. Personalausweis) ODER eine aktuelle Meldebescheinigung

Welche Gebühren fallen an?

  • 70 Euro Verwaltungsgebühr bei erfolgreicher Anerkennung des IBDiploms als Hochschulzugangsberechtigung
  • Im Falle einer Ablehnung fallen keine Gebühren an

Welche Fristen muss ich beachten?

Für die Anerkennung gibt es keine Fristen. Die ausgestellte Hochschulzugangsberechtigung ist unbefristet gültig.

Bearbeitungsdauer

1-5 Tage (sofern die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen).

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, als Beklagten das Land Hessen, vertreten durch das Hessische Kultusministerium, und den Streitgegenstand bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen sollen angegeben werden. Der entsprechende Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Kultusministerium

Fachlich freigegeben am

18.09.2020

Zuständige Stellen

Hessisches Kultusministerium - Referat I.2

AnschriftLuisenplatz 10
65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Telefonnummer+49 611 368-2322